Justitia 4.0
Für eine sichere digitale Justiz - Damit der Weg zum Recht nicht mehr über Papierberge führt
 

Das Projekt Justitia 4.0

Das Projekt Justitia 4.0 verfolgt im Auftrag der Justizdirektorinnen und -direktoren und der Justizkonferenz die Digitalisierung der Schweizer Justiz. Die Anwaltschaft ist ebenfalls am Projekt beteiligt. Ziel des Projektes ist es, die heutigen Papierakten durch elektronische Dossiers zu ersetzen. Der Rechtsverkehr zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten und die Akteneinsicht sollen künftig in allen Verfahrensabschnitten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahrens elektronisch über die zentrale Justizplattform «Justitia.Swiss» erfolgen.

Das Digitalisierungsprojekt richtet sich an über 13’000 Mitarbeitende der Gerichte und Staatsanwaltschaften auf allen föderalen Stufen sowie rund 14’000 Anwältinnen und Anwälte und deren Personal. Die Justizvollzugsbehörden werden ebenfalls über die Justizplattform «Justitia.Swiss» kommunizieren.

Für die Justizbehörden wird zudem eine eJustizakte-Applikation entwickelt oder beschafft, deren Funktionalitäten die effiziente und benutzerfreundliche Verwaltung, Bearbeitung und Übermittlung einer elektronischen Akte erlauben.

 
 

Wie Sie von der Digitalisierung der Schweizer Justiz profitieren

Orts- und zeitunabhängiges Arbeiten


Durch die elektronische Aktenführung stehen Dokumente für alle jederzeit und damit auch gleichzeitig zur Verfügung. Ob im Büro, im Gerichtssaal, im Verhandlungszimmer oder zu Hause – auf die eJustizakte kann immer zugegriffen werden.

Gleicher Informationsstand für alle


Durch den elektronischen Rechtsverkehr sind alle auf dem gleichen Informationsstand, da Verzögerungen durch den postalischen Austausch wegfallen.

Mehr inhaltliches Arbeiten – weniger Administration


Durch das Wegfallen der Koordination von administrativen und logistischen Tätigkeiten (Organisation von Kopierarbeiten, Aktenbereitstellung und -weitergabe) kann fokussiert an inhaltlichen Themen und der Rechtsfindung gearbeitet werden.

Reduzierter Aufwand – neue Aufgaben


Mit der eJustizakte und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs entfällt das physische Weitergeben an andere Organisationseinheiten und die Bereitstellung für die Akteneinsicht. Die freiwerdenden Kapazitäten können für neue Aufgaben genutzt werden, die der digitale Wandel bedingt.

 

Projektstand

Aktuell befindet sich das Projekt am Anfang seiner Realisierungsphase nach einer längeren Konzeptionsphase.
Hier finden Sie eine Übersicht über die inhaltliche und zeitliche Strukturierung des Vorgehens bis 2027. 

 

Masterplan Projekt Justitia.svg
 
 
 

Fragen & Antworten

  • Wer finanziert das Projekt Justitia 4.0?

    Das Projekt Justitia 4.0 wird zu 50% durch die KKJPD finanziert und zu 50% durch die Gerichte, wobei das Bundesgericht 50% des Gerichtsanteils übernimmt.

  • Werden Urteile auf der Plattform «Justitia.Swiss» publiziert?

    Die Publikation von Urteilen ist nicht eine Aufgabe der Plattform «Justitia.Swiss».

  • Wie unterschreibe ich meine Eingaben mit Inkrafttreten des BEKJ?

    Das Anbringen einer physischen resp. einer qualifizierten elektronischen Signatur wird nicht mehr erforderlich sein. Mit der digitale Identität wird der Absender authentifiziert (siehe auch Botschaft zum BEKJ zu Art. 22).

  • Werden auf der Plattform «Justitia.Swiss» personalisierte Auswertungen gemacht?

    Nein. Es werden nur personalisierte Auswertungen über die Plattform «Justitia.Swiss» gemacht, welche für das sichere Funktionieren der Plattform benötigt werden. 

    Die Funktionen sind:

    • Übermittlung von Dokumenten, Art. 22 E-BEKJ
    • Verwalten von Gruppen, Art. 24 E-BEKJ
    • Löschung der Dateien, sobald diese für die Bearbeitung nicht mehr notwendig sind (bspw. Löschung der Daten gemäss Art. 22 Abs. 5 und 6 E-BEKJ)
 
 
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