Das Projekt Justitia 4.0 treibt im Auftrag der Justizdirektorinnen und -direktoren sowie der Justizkonferenz die Digitalisierung der Schweizer Justiz voran, indem es Papierakten durch elektronische Akten ersetzt und den Rechtsverkehr über die Plattform justitia.swiss abwickelt. Die Justizakte-Applikation soll die Verwaltung, Bearbeitung und Übermittlung dieser Akten erleichtern.
Das Projektteam unterstützt Justizbehörden sowie Anwältinnen und Anwälte mit Leistungen rund um die Transformation. So sind alle Beteiligten optimal vorbereitet, wenn der elektronische Rechtsverkehr und die digitale Aktenführung obligatorisch sein werden, damit der Weg zum Recht in Zukunft nicht mehr über Papierberge führt.
Wie verändert der digitale Rechtsverkehr die Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden und Anwaltschaft? Im Kanton Waadt wird dies im Rahmen eines Pilotprojekts mit der Plattform justitia.swiss unter realen Bedingungen erprobt. Vertreterinnen und Vertreter...
Wie lässt sich die Plattform justitia.swiss in eine bestehende Fachapplikation integrieren? Im Pilotprojekt des Kantons Waadt wurde genau dies über eine Schnittstelle (API) erprobt. Sébastien Berclaz und Vivien Dubus vom Programm eJustice.VD berichten...
Der Kanton Luzern rüstet im Rahmen des Digitalisierungsprogramms DJ28 seine Einvernahmeräume und Gerichtsäle mit moderner Audio- und Video-Technik aus. Die Einführung zielt darauf ab, die Effizienz, Transparenz und Qualität zu steigern. Wir haben bei...
Die Digitalisierung der Justiz endet nicht bei der elektronischen Aktenführung. Auch Einvernahmeräume und Gerichtssäle müssen für den digitalen Arbeitsalltag fit gemacht werden. Im Rahmen des Luzerner Digitalisierungsprogramms DJ28 sorgt das Projekt...
Das Bundesverwaltungsgericht steht vor einem Wendepunkt: Der Abschied vom Papier ist besiegelt. Mit einem grossen Change Projekt sollen neue digitale Arbeitsinstrumente eingeführt und die Mitarbeitenden für die Arbeit mit ihnen fit gemacht werden.
Durch die elektronische Aktenführung stehen Dokumente für alle jederzeit und damit auch gleichzeitig zur Verfügung. Ob im Büro, im Gerichtssaal, im Verhandlungszimmer oder zu Hause – auf die eJustizakte kann immer zugegriffen werden.
Durch den elektronischen Rechtsverkehr sind alle auf dem gleichen Informationsstand, da Verzögerungen durch den postalischen Austausch wegfallen.
Durch das Wegfallen der Koordination von administrativen und logistischen Tätigkeiten (Organisation von Kopierarbeiten, Aktenbereitstellung und -weitergabe) kann fokussiert an inhaltlichen Themen und der Rechtsfindung gearbeitet werden.
Mit der eJustizakte und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs entfällt das physische Weitergeben an andere Organisationseinheiten und die Bereitstellung für die Akteneinsicht. Die freiwerdenden Kapazitäten können für neue Aufgaben genutzt werden, die der digitale Wandel bedingt.
Das Anbringen einer physischen resp. einer qualifizierten elektronischen Signatur ist mit dem Inkrafttreten des BEKJ nicht mehr erforderlich. Mit der digitale Identität wird der Absender authentifiziert (siehe auch BBl 2023 679 - Botschaft zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz | Fedlex zu Art. 22).
Justizbehörden siegeln ihre Sendungen mit ihrem Behördensiegel.