Das Projekt Justitia 4.0 verfolgt im Auftrag der Justizdirektorinnen und -direktoren und der Justizkonferenz die Digitalisierung der Schweizer Justiz. Die Anwaltschaft ist ebenfalls am Projekt beteiligt. Ziel des Projektes ist es, die heutigen Papierakten durch elektronische Dossiers zu ersetzen. Der Rechtsverkehr zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten und die Akteneinsicht sollen künftig in allen Verfahrensabschnitten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahrens elektronisch über die zentrale Justizplattform «Justitia.Swiss» erfolgen.
Das Digitalisierungsprojekt richtet sich an über 15’000 Mitarbeitende der Gerichte und Staatsanwaltschaften auf allen föderalen Stufen sowie rund 12’000 Anwältinnen und Anwälte und deren Personal. Die Justizvollzugsbehörden werden ebenfalls über die Justizplattform «Justitia.Swiss» kommunizieren.
Für die Justizbehörden wird zudem eine eJustizakte-Applikation entwickelt oder beschafft, deren Funktionalitäten die effiziente und benutzerfreundliche Verwaltung, Bearbeitung und Übermittlung einer elektronischen Akte erlauben.
Durch die elektronische Aktenführung stehen Dokumente für alle jederzeit und damit auch gleichzeitig zur Verfügung. Ob im Büro, im Gerichtssaal, im Verhandlungszimmer oder zu Hause – auf die eJustizakte kann immer zugegriffen werden.
Durch den elektronischen Rechtsverkehr sind alle auf dem gleichen Informationsstand, da Verzögerungen durch den postalischen Austausch wegfallen.
Durch das Wegfallen der Koordination von administrativen und logistischen Tätigkeiten (Organisation von Kopierarbeiten, Aktenbereitstellung und -weitergabe) kann fokussiert an inhaltlichen Themen und der Rechtsfindung gearbeitet werden.
Mit der eJustizakte und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs entfällt das physische Weitergeben an andere Organisationseinheiten und die Bereitstellung für die Akteneinsicht. Die freiwerdenden Kapazitäten können für neue Aufgaben genutzt werden, die der digitale Wandel bedingt.
Aktuell befindet sich das Projekt am Anfang seiner Realisierungsphase nach einer längeren Konzeptionsphase.
Hier finden Sie eine Übersicht über die inhaltliche und zeitliche Strukturierung des Vorgehens bis 2027.
Das Projekt Justitia 4.0 wird zu 50% durch die KKJPD finanziert und zu 50% durch die Gerichte, wobei das Bundesgericht 50% des Gerichtsanteils übernimmt.
Die Publikation von Urteilen ist nicht eine Aufgabe der Plattform «Justitia.Swiss».
Das Anbringen einer physischen resp. einer qualifizierten elektronischen Signatur wird nicht mehr erforderlich sein. Mit der digitale Identität wird der Absender authentifiziert (siehe auch Botschaft zum BEKJ zu Art. 22).
Nein. Es werden nur personalisierte Auswertungen über die Plattform «Justitia.Swiss» gemacht, welche für das sichere Funktionieren der Plattform benötigt werden.
Die Funktionen sind: