Justitia 4.0
Für eine sichere digitale Justiz - Damit der Weg zum Recht nicht mehr über Papierberge führt
 

Das Projekt Justitia 4.0

Das Projekt Justitia 4.0 verfolgt im Auftrag der Justizdirektorinnen und -direktoren und der Justizkonferenz die Digitalisierung der Schweizer Justiz. Die Anwaltschaft ist ebenfalls am Projekt beteiligt. Ziel des Projektes ist es, die heutigen Papierakten durch elektronische Dossiers zu ersetzen. Der Rechtsverkehr zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten und die Akteneinsicht sollen künftig in allen Verfahrensabschnitten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahrens elektronisch über die zentrale Justizplattform justitia.swiss erfolgen.

Das Digitalisierungsprojekt richtet sich an über 13’000 Mitarbeitende der Gerichte und Staatsanwaltschaften auf allen föderalen Stufen sowie rund 14’000 Anwältinnen und Anwälte und deren Personal. Die Justizvollzugsbehörden werden ebenfalls über die Justizplattform justitia.swiss kommunizieren.

Für die Justizbehörden wird zudem eine eJustizakte-Applikation entwickelt oder beschafft, deren Funktionalitäten die effiziente und benutzerfreundliche Verwaltung, Bearbeitung und Übermittlung einer elektronischen Akte erlauben.

 
 

Wie Sie von der Digitalisierung der Schweizer Justiz profitieren

Orts- und zeitunabhängiges Arbeiten


Durch die elektronische Aktenführung stehen Dokumente für alle jederzeit und damit auch gleichzeitig zur Verfügung. Ob im Büro, im Gerichtssaal, im Verhandlungszimmer oder zu Hause – auf die eJustizakte kann immer zugegriffen werden.

Gleicher Informationsstand für alle


Durch den elektronischen Rechtsverkehr sind alle auf dem gleichen Informationsstand, da Verzögerungen durch den postalischen Austausch wegfallen.

Mehr inhaltliches Arbeiten – weniger Administration


Durch das Wegfallen der Koordination von administrativen und logistischen Tätigkeiten (Organisation von Kopierarbeiten, Aktenbereitstellung und -weitergabe) kann fokussiert an inhaltlichen Themen und der Rechtsfindung gearbeitet werden.

Reduzierter Aufwand – neue Aufgaben


Mit der eJustizakte und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs entfällt das physische Weitergeben an andere Organisationseinheiten und die Bereitstellung für die Akteneinsicht. Die freiwerdenden Kapazitäten können für neue Aufgaben genutzt werden, die der digitale Wandel bedingt.

 

Projektstand

Aktuell befindet sich das Projekt am Anfang seiner Realisierungsphase nach einer längeren Konzeptionsphase.
Hier finden Sie eine Übersicht über die inhaltliche und zeitliche Strukturierung des Vorgehens bis 2029. 

 

 
 
 

Fragen & Antworten

  • Werden Urteile auf der Plattform justitia.swiss publiziert?

    Die Publikation von Urteilen ist nicht eine Aufgabe der Plattform justitia.swiss.

  • Wie unterschreibe ich meine Eingaben mit Inkrafttreten des BEKJ?

    Das Anbringen einer physischen resp. einer qualifizierten elektronischen Signatur wird nicht mehr erforderlich sein. Mit der digitale Identität wird der Absender authentifiziert (siehe auch Botschaft zum BEKJ zu Art. 22).

  • Ab wann müssen die Justizbehörden digitale Eingaben entgegennehmen?

    Ab Einführung des BEKJ, voraussichtlich im 2027 müssen Justizbehörden über die Plattform justitia.swiss zugestellte digitale Eingaben von Verfahrensbeteiligten (z.B. Anwalt oder Anwältin) entgegennehmen. Das Führen der elektronischen Akte und der elektronische Rechtsverkehr (Zustellungen an Verfahrensbeteiligte und Gewährung von Akteneinsicht) über die Plattform justitia.swiss sind jedoch erst nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist (im 2029) für die Justizbehörden obligatorisch.

  • Ab wann gilt das Obligatorium auch für die Anwälte?

    Das Obligatorium für den elektronischen Rechtsverkehr für die Anwaltschaft gilt wie bei den Justizbehörden ab Ende der Übergangsfrist.

 
 
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