Das Projekt Justitia 4.0

Das Projekt Justitia 4.0 treibt im Auftrag der Justizdirektorinnen und -direktoren sowie der Justizkonferenz die Digitalisierung der Schweizer Justiz voran, indem es Papierakten durch elektronische Akten ersetzt und den Rechtsverkehr über die Plattform justitia.swiss abwickelt. Die eJustizakte-Applikation soll die Verwaltung, Bearbeitung und Übermittlung dieser Akten erleichtern. Das Projektteam unterstützt Justizbehörden sowie Anwältinnen und Anwälte mit Leistungen rund um die Transformation. So sind alle Beteiligten optimal vorbereitet, wenn der elektronische Rechtsverkehr und die digitale Aktenführung obligatorisch sein werden, damit der Weg zum Recht in Zukunft nicht mehr über Papierberge führt.

Pilotblog: Erfahrungsberichte aus den Kantonen

 
Basel-Landschaft

Pilotierung in Basel-Landschaft: Wieso sie sich schon früh auf den Weg der Digitalisierung gemacht haben

Wieso lohnt es sich für Justizbehörden, bereits frühzeitig mit der Digitalisierung ihrer Arbeitsprozesse zu starten? Wie können Leitungspersonen ihre Mitarbeitenden optimal in der Transformation begleiten? Und worauf gilt es beim Start und Voranschreiten...

07.11.2024
Basel-Landschaft

Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft in der Vorbereitung auf die Pilotierung

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft hat sich früh für die Pilotierung der Plattform justitia.swiss entschieden. Das Projektteam, welches die Digitalisierung vorantreibt, besteht aus sechs Personen – dem Projektleiter, einem Business Analysten,...

07.11.2024
Genf

Neue Ära für die Genfer Justiz: Pilotprojekt zur digitalen Transformation

Warum startet die Genfer Justizleitung einen Piloten mit der Plattform justitia.swiss? Welche Vorteile bringt es, sich bereits frühzeitig mit dem Einsatz der neuen Arbeitsmittel auseinanderzusetzen? Sind die Mitarbeitenden der Genfer Justiz überzeugt...

06.11.2024
Genf

Projekt eJustizakte: Wie Genf den digitalen Wandel der Justiz meistert

Was gehört zu den Aufgaben eines Projektleiters, der die Digitalisierung der Justiz auf kantonaler Ebene begleitet? Welche weiteren Personengruppen sollten im konkreten Fall in den Prozess einbezogen werden? Und in welchem Bezug stehen das Projekt und...

06.11.2024
Basel-Landschaft

Projektorganisation und -themen der Gerichte Basel-Landschaft

Die Gerichte Basel-Landschaft haben sich entschieden, die Digitalisierung voranzutreiben. Die «Studie für das Projekt DigiTransGer» von Dezember 2022 beschrieb den Umfang des Wandels sowohl auf der technischen als auch auf der menschlichen Ebene. Aufbauend...

06.11.2024
 
Unterstützung im Change-Prozess Schon bereit für den digitalen Wandel der Justiz? Beratung & Unterstützung anfordern
 
 

Wie Sie von der Digitalisierung der Schweizer Justiz profitieren

 

Orts- und zeitunabhängiges Arbeiten


Durch die elektronische Aktenführung stehen Dokumente für alle jederzeit und damit auch gleichzeitig zur Verfügung. Ob im Büro, im Gerichtssaal, im Verhandlungszimmer oder zu Hause – auf die eJustizakte kann immer zugegriffen werden.

Gleicher Informationsstand für alle


Durch den elektronischen Rechtsverkehr sind alle auf dem gleichen Informationsstand, da Verzögerungen durch den postalischen Austausch wegfallen.

Mehr inhaltliches Arbeiten – weniger Administration


Durch das Wegfallen der Koordination von administrativen und logistischen Tätigkeiten (Organisation von Kopierarbeiten, Aktenbereitstellung und -weitergabe) kann fokussiert an inhaltlichen Themen und der Rechtsfindung gearbeitet werden.

Reduzierter Aufwand – neue Aufgaben


Mit der eJustizakte und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs entfällt das physische Weitergeben an andere Organisationseinheiten und die Bereitstellung für die Akteneinsicht. Die freiwerdenden Kapazitäten können für neue Aufgaben genutzt werden, die der digitale Wandel bedingt.

 

Sind Sie bereit für den digitalen Wandel in der Justiz?

 
 
 

Fragen & Antworten

  • Wer finanziert das Projekt Justitia 4.0?

    Das Projekt Justitia 4.0 wird zu 50% durch die KKJPD finanziert und zu 50% durch die Gerichte, wobei das Bundesgericht 50% des Gerichtsanteils übernimmt.

  • Werden Urteile auf der Plattform justitia.swiss publiziert?

    Die Publikation von Urteilen ist nicht eine Aufgabe der Plattform justitia.swiss.

  • Wie unterschreibe ich meine Eingaben mit Inkrafttreten des BEKJ?

    Das Anbringen einer physischen resp. einer qualifizierten elektronischen Signatur wird nicht mehr erforderlich sein. Mit der digitale Identität wird der Absender authentifiziert (siehe auch Botschaft zum BEKJ zu Art. 22).

  • Werden auf der Plattform justitia.swiss personalisierte Auswertungen gemacht?

    Nein. Es werden nur personalisierte Auswertungen über die Plattform justitia.swiss gemacht, welche für das sichere Funktionieren der Plattform benötigt werden. 

    Die Funktionen sind:

    • Übermittlung von Dokumenten, Art. 22 E-BEKJ
    • Verwalten von Gruppen, Art. 24 E-BEKJ
    • Löschung der Dateien, sobald diese für die Bearbeitung nicht mehr notwendig sind (bspw. Löschung der Daten gemäss Art. 22 Abs. 5 und 6 E-BEKJ)