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18.08.2026
Luzern
Pilotvorstellung
Initialisierung

Einführung neuer AV-Technik in den Einvernahmeräumen und Gerichtssälen

Der Kanton Luzern rüstet im Rahmen des Digitalisierungsprogramms DJ28 seine Einvernahmeräume und Gerichtsäle mit moderner Audio- und Video-Technik aus. Die Einführung zielt darauf ab, die Effizienz, Transparenz und Qualität zu steigern. Wir haben bei Rebecca Melliger, Staatsanwaltschafts-Assistentin sowie Cédric Moccand, Gerichtsschreiber und Mirjam Mugglin, Richterin am Bezirksgericht Luzern nachgefragt, wie sich ihre Arbeitsweise und die Befragungen verändert haben und wo die Vorteile und Herausforderungen im Umgang mit den digitalen Arbeitsinstrumenten liegen.

Neue technische Infrastruktur

Die neue Ausstattung umfasst eine Vielzahl an Komponenten, die eine medienbruchfreie Arbeitsweise ermöglichen. Für Audio- und Videoaufnahmen werden Deckenmikrofone, Schwanenhalsmikrofone und strategisch platzierten Videokameras zur lückenlosen Dokumentation von Befragungen und Gerichtsverhandlungen eingesetzt. Zur Präsentation von Beweismitteln an alle Parteien steht ein zentraler Bildschirm zur Verfügung. Daneben haben die Richterperson, einvernehmende Personen, Protokollführende und die befragten Parteien im Gerichtssaal auch individuelle Bildschirme. Intuitive Bedienmonitore steuern die Technik. Zudem ist die Möglichkeit implementiert, Verhandlungen in andere Säle zu streamen (z. B. bei hohem Medieninteresse oder zur Trennung von Parteien).

Vorteile und Mehrwert

Die Gesprächspartnerinnen und -partner sehen verschiedene Vorteile der AV-Technik. Da das Protokoll nicht mehr in Echtzeit geschrieben werden müsse, entfallen Unterbrechungen. Die Befragten könnten frei reden, was zu einem natürlichen Gesprächsfluss führe und die Aussagequalität erhöhe. Auch das zeitintensive Vorlesen und die eventuell notwendige Rückübersetzung des schriftlichen Protokolls am Ende einer Vernehmung entfallen weitgehend. Die Videoaufnahmen dokumentieren nicht nur den Inhalt, sondern auch die Mimik und das Verhalten der Personen, was eine präzisere Beurteilung ermögliche. Die Präsenz der Kamera führe tendenziell zu einem respektvolleren Verhalten der befragten Personen. Zudem betonen sowohl die Staatsanwalts-Assistentin wie die Richterin, dass dank der Übertragungstechnik die räumliche Trennung von Opfer und Beschuldigtem technisch einfach und sicher lösbar sei.

Herausforderungen

Trotz der Vorteile sehen die Gesprächspartnerinnen und -partner auch Herausforderungen insbesondere bei der Einführung. Sowohl die Befragten als auch sie selber müssten sich daran gewöhnen, dass sie im Einvernahmeraum oder Gerichtssaal nun in Ton und Bild aufgenommen werden. Durch Schulungen und die Bereitstellung von Anleitungen konnten sie sich schnell vertraut machen mit der neuen Technik. Die intuitive Bedienung der Geräte unterstütze diesen Prozess sehr. Selbstverständlich sei aber die funktionale Stabilität der Technik essenziell.

So lässt sich denn schlussfolgern, dass die Modernisierung zu einem Effizienzgewinn führt. Die Arbeitsweise ist weitgehend medienbruchfrei, die Verfahren sind transparenter und die Befragungen natürlicher.

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