30.04.2026

BJ: Inkraftsetzung BEKJ per 1. Juli 2027 geplant

Das Bundesamt für Justiz hat im Rahmen des Magglinger Rechtsinformatikseminars bekannt gegeben, dass es die vollständige Inkraftsetzung des BEKJ sowie der Verordnung per 1. Juli 2027 plant.
Bundeshaus

Um das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz vollständig in Kraft setzen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • die Körperschaft justitia.swiss ist gegründet,
  • die Plattform justitia.swiss ist bewilligt,
  • die Ausführungsbestimmungen (Verordnung zum BEKJ) sind erarbeitet,
  • die Justizbehörden sind bereit, digitale Eingaben zu

Als Folge der Inkraftsetzung können Anwältinnen und Anwälte ihre Eingaben in Straf- und Zivilverfahren freiwillig digital einreichen. 

Jeder Kanton erklärt, wann das BEKJ uneingeschränkt für seine Straf- und Zivilverfahren anwendbar ist, frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten des BEKJ, spätestens nach fünf Jahren. Die Kantone können dabei Straf- und Zivilverfahren unterschiedlich behandeln. Der Bundesrat bestimmt für die Gerichte des Bundes.

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