Häufige Fragen und Antworten

 

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Projekt Justitia 4.0, zur Plattform justitia.swiss und zu weiteren Themen mit Bezug zur Digitalisierung der Schweizer Justiz. Insbesondere die Antworten zur Plattform justitia.swiss orientieren sich am Entwurf zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz, welches in Zukunft die Plattform regeln wird (BEKJ).

Falls Sie in den FAQ keine Antwort auf Ihre Frage finden, bitten wir Sie, uns diese per Kontaktformular direkt zu stellen. Die FAQ werden laufend ergänzt.

 

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  • Kann ich während einer laufenden Sitzung zwischen meinen Profilen wechseln?

    Der/die Benutzer/in muss das Profil wählen, welches er/sie nutzen möchte. Ist der Benutzer/die Benutzerin mit mehreren Benutzerprofilen registriert, kann er das Profil ohne Ab- und Wiederanmeldung wechseln.

  • Wer hat die Hoheit über die Daten, die sich auf der Plattform justitia.swiss befinden?

    Die Justizbehörden. 

  • Wird die Sicherheit der Plattform justitia.swiss von unabhängiger Seite geprüft?

    Ja, unabhängige Firmen werden wiederkehrend die Sicherheit der Plattform, der Prozesse sowie die Organisation prüfen. Schwachstellen können sofort erkannt und entsprechende Massnahmen umgesetzt werden.

  • Werden die Dateien, welche auf die Plattform justitia.swiss hochgeladen werden, auf Viren überprüft?

    Ja, die Plattform justitia.swiss überprüft die hochgeladenen Dateien auf Schadsoftware und verhindert dadurch, dass infizierte Dateien/Dokumente über die Plattform verbreitet werden können.

  • Können Dateien auf der Plattform justitia.swiss bearbeitet werden?

    Nein, die Grundtransaktionen der Plattform justitia.swiss bestehen aus Eingabe, Zustellung und Akteneinsicht, nicht jedoch in der Bearbeitung von Dateien/Dokumenten.

  • Können die Dateien auf der Plattform justitia.swiss archiviert werden?

    Nein, die Dateien bleiben nur so lange wie nötig (bis zum Ende eines Verfahrens) auf der Plattform und werden anschliessend gelöscht.

  • Was würde passieren, wenn die Plattform justitia.swiss gehackt wird?

    Die Dossiers/Akten liegen verschlüsselt auf der Plattform. Gelingt es einem Angreifer, in den Besitz eines gültigen Schlüssel zu gelangen, so erhält er lediglich Zugriff auf das verknüpfte Dossier, nicht aber auf sämtliche anderen Dossiers. Mehr zur Sicherheit der Plattform: Informationssicherheit und Datenschutz

  • Welche Aufgaben müssen die Justizbehörden bezüglich Datenschutz und Informationssicherheit erledigen?

    Wie heute bezüglich der Papierdokumente, ist es Aufgabe der Justizbehörden ihre digitalen Dokumente sicher aufzubewahren. Sie müssen ihre IT-Systeme und Daten gegen Angriffe schützen und die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen ergreifen. Insbesondere sind die Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit digitaler Infrastruktur und Dokumenten zu schulen. 

    Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Merkblatt über Informationssicherheit und Datenschutz

  • Welche Aufgaben müssen die Anwältinnen und Anwälte bezüglich Datenschutz und Informationssicherheit erledigen?

    Wie heute bezüglich der Papierdokumente, ist es Aufgabe der Anwältinnen und Anwälte ihre digitalen Dokumente sicher aufzubewahren. Sie müssen ihre IT-Systeme und Daten gegen Angriffe schützen und die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen ergreifen. Insbesondere sind die Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit digitaler Infrastruktur und Dokumenten zu schulen. 

    Mehr dazu:

    ISDS-Anforderungen für die Nutzung der Plattform durch die Anwaltschaft

    Justitia 4.0 | Pilotierung in Freiburg: Herausforderungen und Tipps für die Anwaltschaft

     

  • Was wird warum auf die Plattform justitia.swiss gesiegelt?

    Die Quittungen (Eingangs-, Abruf- und Nichtabholquittung) werden gesiegelt, d.h. der Zeitpunkt und der Inhalt des Hochgeladenen bzw. des Abgerufenen) werden bestätigt.

    Mit dem Vergleich der Hashwerte für jedes übermittelte Dokument auf der Eingabe- respektive Abruf-Quittung können Nutzerinnen und Nutzer überprüfen, dass ihr Dokument nicht verändert wurde.

  • Was wird warum verschlüsselt?

    Alle hochgeladenen Dateien/Dokumente werden nach einer Virenprüfung verschlüsselt. Die Verschlüsselung ist eine wirksame technische Massnahme des Zugriffschutzes.

  • Gibt es die Möglichkeit zur Überwachung der behördlichen und anwaltschaftlichen Kommunikation durch interne Stellen oder externe Angreifer?

    Nein, die (Korrelation der) gesammelten Log-Informationen folgen dem Konzept der Datenminimierung und werden als sensitive Informationen entsprechend vor unbefugten Zugriff geschützt.

  • Kann ich mich als Anwalt/als Anwältin auf die Plattform justitia.swiss registrieren?

    Grundsätzlich ja. Im aktuellen Pilotbetrieb können jedoch nur diejenigen Anwältinnen und Anwälte die Plattform benutzen, welche zusammen mit den Pilotbehörden einen Fall bearbeiten. Trotzdem können Anwälte die Plattform justitia.swiss testen. Mehr dazu: Plattform justitia.swiss testen für Anwaltschaft

  • Wer sieht meine Unterlagen / Wer hat Zugriff auf meine Dokumente auf die Plattform justitia.swiss?

    Nur die absendende und die empfangende Partei sehen den Inhalt der Dateien/Dokumente.

  • Kann ich meinen IdP wechseln, welchen ich für die Anmeldung auf der Plattform justitia.swiss nutze?

    Um einen neuen IdP zu nutzen, müssen Sie ein neues Profil anlegen. Mit dem gleichen Profil ist ein Wechsel des IdPs nicht möglich.

  • Wo werden die Daten gehalten?

    Die Datenhaltung erfolgt ausschliesslich in der Schweiz: Schweizer Unternehmen betreiben in Schweizer Rechenzentren die Infrastruktur der Plattform justitia.swiss.

  • Kann ich gleichzeitig zwei Sitzungen mit zwei verschiedenen Profilen am Laufen haben?

    Nein das geht nicht. 

  • Kann ich als Anwältin/Anwalt meinem Mandanten Daten via die Plattform justitia.swiss zustellen?

    Nein, eine Zustellung von Daten von der Anwältin/Anwalt zum Mandanten ist aktuell nicht möglich.

  • Welches sind die IdPs, mit welchen ich mich authentifizieren kann?

    Eine Authentifizierung ist mit folgenden IdPs möglich: AGOV und kantonale IDPs.

    Der Bundesrat bestimmt, welche elektronischen Identitätsnachweise eingesetzt werden können (BEKJ Art. 20, Abs. 2).

  • Gibt es eine Schnittstelle zwischen dem Anwalts-Datenmanagementsystem meines Software-Anbieters und der Plattform justitia.swiss?

    Bitte nehmen Sie mit Ihrem Software-Lieferanten Kontakt auf. Das Projekt Justitia 4.0 stellt das API justitia.swiss als Schnittstelle zwischen der Plattform und Datenmanagement-Software zur Verfügung.

  • Kann die Plattform justitia.swiss auch von sehbehinderten Menschen genutzt werden?

    Ja, die Plattform wurde nach dem Standard WCAG 2.1 zertifiziert.

  • Kann ich meiner Kollegin/meinem Kollegen meine Login-Angaben geben, damit sie ebenfalls Zugang zur Plattform justitia.swiss erhält?

    Nein, das sollten Sie aus Gründen des Datenschutzes und der Informationssicherheit niemals tun. Die Zugangsdaten zur Plattform sowie die digitale Identität dürfen nie geteilt werden. Diese Regeln gelten für alle persönlichen Accounts. Sie sind persönlich und dürfen nur von einer Person benutzt werden. Beispielsweise müssen beim Erstellen einer SwissID die Sicherheitsmerkmale Ihres Passes verifiziert und ein Portraitbild hinterlegt werden.

    Erstellen Sie also in jedem Fall Ihr eigenes Profil und wenden Sie sich an die zuständige Person in Ihrer Organisation / Behörde, um dieser hinzugefügt zu werden. (vgl. Fragen "Kann ich weitere Member meinem Profil hinzufügen? Falls ja, wie?").

  • Wird eine Lösung (Anwendung oder Webservice) in die Plattform justitia.swiss integriert werden, um Dokumente digital zu versiegeln?

    Nein, viele kantonale Behörden haben ihre eigene Integration mit Signatur- und/oder Siegeldiensten. Die Firma eOperations hat beispielsweise eine Vereinbarung mit Swisscom, QuoVadis und dem BIT getroffen, um den Behörden einen Siegelungsdienst anzubieten. Daher ist im Rahmen des Projekts Justitia 4.0 nicht geplant, einen rein juristischen Versiegelungsdienst zu offerieren.

  • Ab wann wird die Nutzung der Plattform kostenpflichtig?

    Die Nutzung der Plattform wird während der Pilotphase für die Pilotkantone und den am Piloten beteiligten Nutzerinnen und Nutzern kostenlos sein. Eine Nutzungsgebühr kann erst mit dem Inkrafttreten des BEKJ verlangt werden. Der Bundesrat wird dazu noch eine Ausführungsbestimmung erlassen.

  • Muss ich Dokumente digital signieren, welche ich über die Plattform justitia.swiss verschicke?

    Ja, während des Pilotbetriebs müssen diejenigen Dokumente digital signiert werden, welche heute auf Papier unterschrieben werden müssen.

    Nach Inkrafttreten des BEKJ wird das Anbringen einer physischen resp. einer qualifizierten elektronischen Signatur nicht mehr erforderlich sein. Mit der digitale Identität wird der Absender authentifiziert (siehe auch BEKJ).

  • Wie weit müssen die alten Akten digitalisiert werden?

    Die alten Akten müssen nicht digitalisiert werden. Nur die Akten im Rahmen eines neuen (ab Ende Übergansfrist) eröffneten Verfahren.

  • Muss nach Ablauf der Übergangsfrist alles digital laufen?

    Nein, nur die Kommunikation mit den Akteuren der Justizorganisationen, die dem Obligatorium des BEKJ unterstehen (Anwaltschaft und weitere berufliche Rechtsvertreter sowie in einem Verfahren involvierte Behörden).

  • Welche Vorteile bietet die JAA gegenüber Alternativen anderer Anbieter?

    Die JAA bietet den Vorteil, dass sie auf einer bereits bewährten Lösung basiert und gezielt an die Anforderungen der Schweizer Justiz angepasst wurde. Dadurch lässt sie sich nahtlos in bestehende Systeme integrieren und ermöglicht eine effiziente Bearbeitung digitaler Akten. Im Gegensatz zu Alternativen kann sie fristgerecht eingeführt werden, ohne langwierige Ausschreibungsverfahren. Zudem bleibt die Justiz mit der JAA unabhängig von kommerziellen Anbietern. Mehr dazu auf unsere Website: Justizakte-Applikation JAA

  • Wieso gibt es keine Applikation, welche die Funktionen der JAA und der FA kombiniert?

    Die Kombination von JAA und FA in einer einzigen Applikation wurde bewusst nicht umgesetzt, da dies den Leitsätzen zur Gestaltung der JAA widerspricht. Die Fachapplikation ist primär für die Erfassung und Verwaltung von Verfahrensdaten zuständig, während die JAA die Bearbeitung digitaler Justizakten ermöglicht. Durch diese Trennung bleibt die Justiz flexibel bei der Wahl und Erneuerung der FA, und das Risiko von Betriebsstörungen wird minimiert. Zudem erlaubt der modulare Aufbau eine zukunftssichere Weiterentwicklung beider Systeme, ohne Abhängigkeiten oder technische Einschränkungen zu schaffen. Mehr dazu: Justizakte-Applikation JAA

  • Ist die Nutzung der Plattform justitia.swiss für die Anwaltschaft kostenpflichtig?

    Für die Verfahrensbeteiligten sind Kosten für die Nutzung der Plattform justitia.swiss in den Prozesskosten mitenthalten.

  • Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt sich das Projekt Justitia 4.0 bezüglich des Datenschutzes und der Informationssicherheit?

    Das Projekt Justitia 4.0 stützt sich auf das BEKJ, Art. 27 (Datenschutz) und Art. 28 (Datensicherheit) sowie auf das revidierte Datenschutzgesetz, welches am 1. September 2023 in Kraft trat.

  • Wer finanziert das Projekt Justitia 4.0?

    Das Projekt Justitia 4.0 wird zu 50% durch die KKJPD finanziert und zu 50% durch die Gerichte, wobei das Bundesgericht 50% des Gerichtsanteils übernimmt.

  • Akteneinsicht über die Plattform justitia.swiss, wie geht das?

    Verfahrensbeteiligte können auf der Plattform justitia.swiss Einsicht in die von der Verfahrensleitung freigegebenen Aktenstücke nehmen. Bei Bedarf lassen sich die einzelnen Dokumente und Dateien herunterladen.

  • Wird die JAA die bestehenden Fachapplikationen (Tribuna, Juris, eigene Lösung) ersetzen?

    Nein. Die JAA wird die bestehenden Fachapplikationen und ihre vielfältigen Funktionalitäten nicht ersetzen, sondern ergänzen.

  • Kann ich über meine Fachapplikation auf die Plattform justitia.swiss zugreifen?

    Neben einem Zugriff über die Web-Oberfläche wird ein Zugriff für Fachapplikationen (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Anwaltskanzleien) über eine gesicherte Schnittstelle (API, «Application Programming Interface») möglich sein (Art. 19 Abs. 2 BEKJ). Voraussetzung ist, dass die verwendete Fachapplikation das API justitia.swiss nutzen kann.

    Eine erste Version des API wurde im Q4 2023 publiziert. Das Dokument findet sich hier Downloads zum Projekt Justitia 4.0 (justitia40.ch) unter den Dokumenten zur Plattform - API justitia.swiss for Developers   

  • Wie können Daten zur automatischen Weiterverarbeitung über die Plattform justitia.swiss transportiert werden?

    Die Plattform justitia.swiss definiert ein Aktenaustauschformat für Justizakten, welches erlaubt, ganze Akten oder einzelne Aktenstücke einzugeben, zuzustellen oder zur Einsicht zu geben.

    Geschäftsfallspezifische Formate von Dokumenten zur automatisierten Verarbeitung, wie beispielsweise Namen und Adressen der Verfahrensbeteiligten, können definiert werden. 

  • Was geschieht bei Nichterreichbarkeit der Plattform justitia.swiss?

    Der Art. 26 BEKJ sieht eine Fristverlängerung vor, wenn die Plattform nicht erreichbar ist.

    Um die Nichterreichbarkeit der Plattform glaubhaft zu machen, ist ein erweiterter Servicedesk (Hotline) bis 24 Uhr vorgesehen. 

  • Wie wird sichergestellt, dass auf der Plattform justitia.swiss vorhandene Personendaten nicht für andere Zwecke verwendet werden?

    Die Entwicklung der Plattform erfolgt nach den Grundsätzen von Privacy by Design und Default.

    Das Design und der Source Code der Plattform justitia.swiss werden öffentlich zugänglich sein. 

    Der Betrieb und das Design stehen unter der Aufsicht des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Art. 27 Abs. 6 BEKJ).

  • Warum müssen sich die Justizbehörden bereits heute mit dem digitalen Wandel auseinandersetzen?

    Die Umstellung auf digitales Arbeiten braucht Zeit. Die Justizbehörden müssen verschiedene Eigenleistungen erbringen, damit sie digital arbeiten können. Justitia 4.0 stellt verschiedene Merkblätter zur Verfügung, welche Denkanstösse und Empfehlungen zu den Vorbereitungsarbeiten geben. 

  • Wer kann die Services von Justitia 4.0 beziehen?

    Grundsätzlich richten sich die Services des Projekts Justitia 4.0 an die Justizbehörden (Gerichte, Staatsanwaltschaften). Neu werden auch Services an die kantonalen Anwaltsverbände angeboten. 

  • Kann eine Anwaltskanzlei Services von Justitia 4.0 beziehen?

    Bei Fragen zur Digitalisierung sind der kantonale Anwaltsverband oder der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) Ansprechpartner für die Anwaltskanzleien. Der SAV führt regelmässig Workshops zum Thema "Auf dem Weg zur Digitalisierung". Fragen an das Projekt können via Kontaktformular eingereicht werden. 

  • Wann müssen die Justizbehörden damit beginnen, die persönlichen Arbeitsplätze der Mitarbeitenden auf digitales Arbeiten umzurüsten?

    Dies kommt auf die Grösse der Justizbehörde an und wie weit sie schon digital unterwegs ist. Zu berücksichtigen ist auch der Lifecycle der IT-Infrastruktur. Die Justizbehörden sollten Mitte 2026 bereit sein, um digital zu arbeiten. Es gilt, die Bedürfnisse zu analysieren und den Bestellprozess auszulösen.

  • Wann muss meine Justizbehörde digital arbeitsfähig sein?

    Voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2026 tritt das "Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz" (BEKJ) in Kraft, welches eine Übergangsfrist von 5 Jahren vorsieht. 

    Mehr Infos: gesetzliche Grundlagen

  • Wann muss meine Anwaltskanzlei digital arbeitsfähig sein?

    Das Obligatorium für Anwältinnen und Anwälte zur elektronischen Eingabe gilt erst, wenn der jeweilige Kanton die Verfahrensrechte für anwendbar erklärt.

    Freiwillige Eingaben dürfen ab abschliessender Inkraftsetzung des BEKJ durch den Bundesrat (frühstens 1. Januar 2027) über die Plattform erfolgen.

    Mehr erfahren: gesetzliche Grundlagen

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt, die Mitarbeitenden über Justitia 4.0 zu informieren?

    Viele Justizbehörden haben ihre Digitalisierungsprojekte gestartet, das Inkrafttreten des BEKJ sollte in der 2. Jahreshälfte 2025 festgelegt werden. Das sind gute Aufhänger, um die Mitarbeitenden über das Projekt Justitia 4.0 zu informieren.

    In der ersten Phase sollten die Führungskräfte und die Kader über das Projekt und dessen Konsequenzen informiert werden. Sie müssen als erste das Projekt und die mit sich bringenden Arbeitsprozessänderungen verstehen, zustimmen und schlussendlich mittragen - siehe dazu Merkblatt Kommunikation.

  • Welches ist der erste Schritt, den eine Justizbehörde machen muss, um die digitale Transformation voranzutreiben?

    Es empfiehlt sich, ein Projektteam mit einer Projektleiterin/einem Projektleiter zusammenzustellen, welches die Digitalisierung in der Justizbehörde vorantreibt - siehe dazu das Merkblatt Projektplanung.

    Weiter empfehlen wir einen Change Kompass Workshop mit Leitungspersonen durchzuführen. Dabei können sich Leitungspersonen zu den Digitalisierungsvorhaben ihrer Behörde äussern und eine Standortbestimmung vornehmen sowie nächste Schritte definieren. Ziel des Workshops: Der Change gelingt nur, wenn die Leitungspersonen einer Justizbehörde ein Commitment für den digitalen Wandel abgeben.
    Der Change Kompass wird fachkundig moderiert von eine Team unter der Leitung von J4.0.

     

  • Wird bei der Entwicklung der Plattform justitia.swiss Open- Source-Software (OSS) eingesetzt?

    Das Projekt Justitia 4.0 verfolgt eine pragmatische «Open Source Software (OSS)»-Strategie. Konkret heisst dies, dass der Einsatz von OSS-Produkten und OSS-Komponenten bevorzugt, jedoch nicht zwingend verlangt wird. Werden Komponenten spezifisch für das Projekt entwickelt, so fordert das Projekt die vollen Rechte an dem Quellcode und an der Dokumentation. Die Komponenten werden mit einer Open Source-Lizenz publiziert.

  • Kann die Plattform justitia.swiss später noch angepasst werden, beispielsweise nach Verabschiedung des BEKJ?

    Ja, die Entwicklung der Plattform justitia.swiss erfolgt nach den Grundsätzen des agilen Vorgehens. In einem ersten Schritt wird eine adaptierbare Grundversion der Plattform justitia.swiss aufgebaut, welche aufgrund der Nutzerfeedbacks aus den Tests oder gemäss den Entscheiden des Parlaments bezüglich des BEKJ, angepasst werden kann.

  • Wo werden die digitalen Justizakten archiviert?

    Für die Archivierung der Akten sind die Justizbehörden der Kantone und des Bundes zuständig. Die JAA sieht eine Aufbewahrung bis zur Übergabe an das Staatsarchiv vor. Die Plattform dient dem elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und der elektronischen Akteneinsicht, nicht jedoch der Langzeitarchivierung von digitalen Akten. 

  • Werden auf der Plattform justitia.swiss personalisierte Auswertungen gemacht?

    Nein. Es werden nur personalisierte Auswertungen über die Plattform justitia.swiss gemacht, welche für das sichere Funktionieren der Plattform benötigt werden. 

    Die Funktionen sind:

    • Übermittlung von Dokumenten, Art. 22 BEKJ
    • Verwalten von Gruppen, Art. 24 BEKJ
    • Löschung der Dateien, sobald diese für die Bearbeitung nicht mehr notwendig sind (bspw. Löschung der Daten gemäss Art. 22 Abs. 5 und 6 BEKJ)
  • Wie wird die Sicherheit der Plattform justitia.swiss gewährleistet?

    Einen sicheren und vertraulichen elektronische Datenaustausch zu gewährleisten, ist eine prioritäre Anforderung an das Projekt. Die sich auf der Plattform befindenden Daten werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben geschützt. Zur Realisierung dieses Schutzes sind organisatorische, applikatorische und technische Massnahmen vorgesehen. Die Anpassung der Sicherheitsmassnahmen an die aktuelle Bedrohungslage ist eine permanente Aufgabe.

    Weitere Informationen zur Sicherheit der Plattform justitia.swiss finden Sie auf unsere Website: Informationssicherheit und Datenschutz

  • Welche Voraussetzung braucht es, um die Plattform justitia.swiss zu nutzen?

    Voraussetzung für eine Registrierung von Benutzerinnen und Benutzern ist eine sogenannte digitale Identität (AGOV), welche ein hohes Sicherheitsniveau ausweist. 

    Die Anforderungen an die Authentifizierung werden vom Bundesrat bestimmt (Art. 20 BEKJ).

    Anschliessend kann man sich auf der Plattform justitia.swiss registrieren und dabei das Profil mit dem entsprechenden IDP-Konto verknüpfen.

    Alle Anleitungen befinden sich auf : justitia.swiss

  • Wie hoch sind die Kosten für die Plattform justitia.swiss ?

    Das Projekt Justitia 4.0 geht von Kosten von rund CHF 50 Millionen für die Entwicklung und den Betrieb der Plattform justitia.swiss während den ersten 8 Jahren (2020-2027) aus. Dabei handelt es sich um rund CHF 8,5 Millionen Projektkosten, CHF 8,5 Millionen Investitionskosten und CHF 33 Millionen für die Einführung, den Betrieb, den Unterhalt und den Support.

  • Ist die Nutzung der Plattform justitia.swiss kostenpflichtig?

    Für die Verfahrensbeteiligten sind Kosten für die Nutzung der Plattform justitia.swiss in den Prozesskosten mitenthalten.

  • Werden Urteile auf der Plattform justitia.swiss publiziert?

    Die Publikation von Urteilen ist nicht eine Aufgabe der Plattform justitia.swiss.

  • Wie unterschreibe ich meine Eingaben mit Inkrafttreten des BEKJ?

    Das Anbringen einer physischen resp. einer qualifizierten elektronischen Signatur wird nicht mehr erforderlich sein. Mit der digitale Identität wird der Absender authentifiziert (siehe auch BEKJ).

  • In welchen Dateiformaten können Dokumente über die Plattform transportiert werden?

    Die Plattform unterstützt aktuell folgende Formate: 

    Word Processing:

    • Word (Legacy) (.doc)
    • Word (.docx)
    • OneNote (.one)
    • PDF (.pdf)

     

    Spreadsheet:

    • Excel (Legacy) (.xls)
    • Excel (.xlsx)
    • Comma Separated Values (.csv)

     

    Archives:

    • ZIP (.zip)

     

    Audio:

    • AAC (.aac)
    • M4A (.m4a)
    • MP3 (.mp3)
    • OGG (.ogg)
    • OPUS (.opus)
    • WAV (.wav)
    • CAF (.caf)

     

    Images:

    • GIF (.gif)
    • HEIC (.heic)
    • JPG (.jpg, .jpeg, .thumb)
    • PNG (.png)
    • WEBP (.webp)

     

    Text:

    • Plain Text (.txt)
    • XML (.xml)
    • KML (.kml)
    • MSG (.msg)
    • EML (.eml.)

     

    Video:

    • AVI (.avi)
    • MP4 (.mp4)
    • MOV (.mov)

     

  • Welche Daten werden auf der Plattform justitia.swiss bearbeitet?

    Auf der Plattform justitia.swiss werden verschiedene Arten von Daten gehalten und auch bearbeitet. Generell können diese Daten wie folgt beschrieben werden:

    • Für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer verwaltet die Plattform im Profil des Teilnehmenden den Status seiner Registrierung, seine Einstellungen bezüglich Rechtsverkehr und Akteneinsicht sowie die Art und Weise, wie er/sie im Adressverzeichnis der Plattform sichtbar ist.
    • Im elektronischen Rechtsverkehr erzeugt die Plattform Quittungen, welche die Eingabe oder den Erhalt von Rechtsschriften belegen. Diese Quittungen sind während mind. 90 Tagen auf der Plattform für die Berechtigten verfügbar (Art. 22 Abs. 5 BEKJ).
    • Bei Eingaben werden Dateien (meist Dokumente) über die Plattform transportiert. Diese Dateien werden auf der Plattform gespeichert, bis diese von der entsprechenden Justizbehörde abgeholt werden. Die Dateien werden auf der Plattform nur verschlüsselt abgelegt.
    • Für die Akteneinsicht und die Zustellung werden Kopien der Aktenstücke über die Plattform versandt. Diese Dateien können max. bis zum Ende des Verfahrens auf der Plattform verbleiben. Die Dateien werden auf der Plattform nur verschlüsselt abgelegt.
    • Die transportierten Dateien werden aus Sicherheitsgründen auf Schadsoftware geprüft.
  • Wird die Plattform justitia.swiss rund um die Uhr verfügbar sein?

    Die Plattform wird 24/7 zur Verfügung stehen, deshalb können jederzeit Eingaben aufgegeben und Akteinsicht wahrgenommen werden.

  • Wie geht die Einreichung einer Eingabe über die Plattform justitia.swiss zukünftig?

    Um eine Eingabe einzureichen, müssen sich Verfahrensbeteiligte oder deren Anwältinnen und Anwälte auf der Plattform justitia.swiss einloggen, die zuständige Justizbehörde wählen, Dokumente und Dateien hochladen und die gesamte Eingabe freigeben. Die Plattform prüft die Eingabe aus technischer Sicht, legt ein elektronisches Siegel auf die Dokumente und informiert die Justizbehörde über das Eintreffen der Eingabe. Gleichzeitig erstellt die Plattform auch eine Eingabequittung zuhanden der Verfahrensbeteiligten.