Die öffentlich-rechtliche Körperschaft justitia.swiss wird die Plattform justitia.swiss aufbauen, betreiben und weiterentwickeln. Bei Bedarf bietet sie spezifische zusätzliche Dienstleistungen und technische Mittel für die elektronische Kommunikation in Justizverfahren an. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft liefert das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ). Die Körperschaft nimmt ihre Tätigkeit auf, sobald der erste Teil des BEKJ (namentlich Art. 3 bis 17 BEKJ) in Kraft ist und der Bund sowie mindestens 18 Kantone die Vereinbarung justitia.swiss (Gründungsvereinbarung) ratifiziert haben. Dieser Zeitpunkt wird frühestens Mitte 2026 sein.
Das am 20. Dezember 2024 vom Parlament verabschiedete BEKJ bildet die rechtliche Grundlage für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss. Der Gesetzestext überträgt diese Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit. Zur Gründung dieser Körperschaft schliessen der Bund und die interessierten Kantone eine Vereinbarung ab.
Das BEKJ enthält in den Artikeln 3 bis 17 Bestimmungen zur Trägerschaft der Plattform justitia.swiss und ihrer Funktionsweise:
Die Vereinbarung justitia.swiss ist die Gründungsurkunde der öffentlich-rechtlichen Körperschaft justitia.swiss. Sie wurde an der Frühjahrsversammlung der kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) vom 2. Mai 2025 zur Ratifikation durch die Kantone und den Bund frei gegeben. Die Gründungsversammlung könnte somit ca. ab Mitte 2026 stattfinden, sobald 18 Kantone und der Bund die Vereinbarung ratifiziert haben.
Die Vereinbarung justitia.swiss konkretisiert:
Das Projekt Justitia 4.0 treibt in den nächsten Monaten die Arbeiten zum Aufbau der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voran. Diese wird die Projektorganisation ablösen.