Körperschaft justitia.swiss

 

Die öffentlich-rechtliche Körperschaft justitia.swiss wird die Plattform justitia.swiss aufbauen, betreiben und weiterentwickeln. Bei Bedarf bietet sie spezifische zusätzliche Dienstleistungen und technische Mittel für die elektronische Kommunikation in Justizverfahren an. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft liefert das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ). Die Körperschaft nimmt ihre Tätigkeit auf, sobald der erste Teil des BEKJ (namentlich Art. 3 bis 17 BEKJ) in Kraft ist und der Bund sowie mindestens 18 Kantone die Vereinbarung justitia.swiss (Gründungsvereinbarung) ratifiziert haben. Dieser Zeitpunkt wird frühestens Mitte 2026 sein. 

 

Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)

Das am 20. Dezember 2024 vom Parlament verabschiedete BEKJ bildet die rechtliche Grundlage für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss. Der Gesetzestext überträgt diese Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit. Zur Gründung dieser Körperschaft schliessen der Bund und die interessierten Kantone eine Vereinbarung ab. 
Das BEKJ enthält in den Artikeln 3 bis 17 Bestimmungen zur Trägerschaft der Plattform justitia.swiss und ihrer Funktionsweise:

  • Die öffentlich-rechtliche Körperschaft ist für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss verantwortlich.
  • Die Vereinbarung justitia.swiss tritt in Kraft, wenn mindestens 18 Kantone und der Bund diese genehmigt haben.
  • Die Körperschaft justitia.swiss erlangt die Rechtspersönlichkeit mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung.
  • Die Körperschaft bietet bei Bedarf spezifische zusätzliche Dienstleistungen und technische Mittel für die elektronische Kommunikation in Justizverfahren an.
  • Das BEKJ gibt die Organe der Körperschaft vor und definiert ihre Zusammensetzung und Aufgaben. 
 

Vereinbarung justitia.swiss

Die Vereinbarung justitia.swiss ist die Gründungsurkunde der öffentlich-rechtlichen Körperschaft justitia.swiss. Sie wurde an der Frühjahrsversammlung der kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) vom 2. Mai 2025 zur Ratifikation durch die Kantone und den Bund frei gegeben. Die Gründungsversammlung könnte somit ca. ab Mitte 2026 stattfinden, sobald 18 Kantone und der Bund die Vereinbarung ratifiziert haben.

Die Vereinbarung justitia.swiss konkretisiert:

  • die Organe der Körperschaft, ihre Funktionsweise und ihre Aufgaben
    • Versammlung: Sie besteht aus der Vorsteherin/dem Vorsteher des EJPD, zwei Vertreterinnen und Vertretern jedes Kantons, der Partei der Vereinbarung ist sowie der Präsidentin/dem Präsidenten des Bundesgerichts. Sie trifft sich mindestens einmal pro Jahr.
    • Vorstand: Er umfasst sieben Mitglieder, darunter je eine Vertreterin/ein Vertreter des EJPD, des Bundesgerichts sowie der Anwaltschaft sowie vier Vertreter der Kantone und tritt mindestens zweimal pro Jahr zusammen.
    • Geschäftsleitung: Sie erledigt die laufenden Geschäfte.
    • Revisionsstelle
  • die Organisation der Körperschaft
  • ihre Dienstleistungen
  • die Finanzierung:
    • Der Aufbau der Plattform justitia.swiss wird zu 25% vom Bund und zu 75% von den Kantonen getragen.
    • Die Kosten für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform werden durch vom Bundesrat definierten Gebühren gedeckt. 
  • den Beitritt, den Austritt, das Inkrafttreten der Vereinbarung sowie die Auflösung der Körperschaft.
 

Aufbau von justitia.swiss

Das Projekt Justitia 4.0 treibt in den nächsten Monaten die Arbeiten zum Aufbau der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voran. Diese wird die Projektorganisation ablösen.