Die öffentlich-rechtliche Körperschaft justitia.swiss ist die Nachfolgeorganisation der Projektorganisation Justitia 4.0. Sie wird den Aufbau, den Betrieb sowie die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss verantworten. Bei Bedarf bietet sie spezifische zusätzliche Dienstleistungen und technische Mittel für die elektronische Kommunikation in Justizverfahren an. Die rechtliche Grundlage für die Errichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft liefert das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) und die Vereinbarung justitia.swiss. Die Körperschaft nimmt ihre Tätigkeit auf, sobald mindestens 18 Kantone und der Bund die Vereinbarung justitia.swiss (Gründungsvereinbarung) ratifiziert haben. Dieser Zeitpunkt wird frühestens Mitte 2026 sein.
Das am 20. Dezember 2024 vom Parlament verabschiedete BEKJ bildet die rechtliche Grundlage für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss. Der Gesetzestext überträgt diese Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit. Zur Gründung dieser Körperschaft schliessen der Bund und die interessierten Kantone eine Vereinbarung ab.
Das BEKJ enthält in den Artikeln 3 bis 17 Bestimmungen zur Trägerschaft der Plattform justitia.swiss und ihrer Funktionsweise:
Am 1. Oktober 2025 sind die Bestimmungen über die öffentlich-rechtliche Körperschaft justitia.swiss (Artikel 1 bis 17 BEKJ) sowie ein Teil der Bestimmung über den Datenschutz (Artikel 27 Absatz 1 und 3 bis 6) in Kraft getreten. Mit dem abschliessenden Inkrafttreten des BEKJ ist frühestens per 1. Januar 2027 zu rechnen.
Der Bund plant, die Verordnung über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz von Februar bis Juni 2026 bei den Kantonen in die Vernehmlassung zu schicken. Diese wird auch das Gebührenmodell definieren.
Die Vereinbarung justitia.swiss wurde an der Frühjahrsversammlung der kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) vom 2. Mai 2025 zur Ratifikation durch die Kantone und den Bund frei gegeben. Die Gründungsversammlung könnte somit ca. ab Mitte 2026 stattfinden, sobald 18 Kantone und der Bund die Vereinbarung ratifiziert haben.
Die Vereinbarung justitia.swiss konkretisiert:
Kanton Basel-Landschaft
Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Körperschaft justitia.swiss (18. November 2025)
Mit der Gründung von justitia.swiss wird die temporäre Projektorganisation Justitia 4.0 in eine langfristig verlässliche Organisationsstruktur überführt. Sie verantwortet die sichere und zukunftsgerichtete elektronische Kommunikation der Justiz über alle föderalen Ebenen hinweg.
Die Mitgliedschaft bei justitia.swiss bedeutet:
Das Projekt Justitia 4.0 treibt in den nächsten Monaten die Arbeiten zum Aufbau der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voran. Diese wird die Projektorganisation ablösen.