Körperschaft justitia.swiss

 

Die öffentlich-rechtliche Körperschaft justitia.swiss ist die Nachfolgeorganisation der Projektorganisation Justitia 4.0. Sie wird den Aufbau, den Betrieb sowie die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss verantworten. Bei Bedarf bietet sie spezifische zusätzliche Dienstleistungen und technische Mittel für die elektronische Kommunikation in Justizverfahren an. Die rechtliche Grundlage für die Errichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft liefert das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) und die Vereinbarung justitia.swiss. Die Körperschaft nimmt ihre Tätigkeit auf, sobald mindestens 18 Kantone und der Bund die Vereinbarung justitia.swiss (Gründungsvereinbarung) ratifiziert haben. Dieser Zeitpunkt wird frühestens Mitte 2026 sein. 

 

Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)

Das am 20. Dezember 2024 vom Parlament verabschiedete BEKJ bildet die rechtliche Grundlage für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss. Der Gesetzestext überträgt diese Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit. Zur Gründung dieser Körperschaft schliessen der Bund und die interessierten Kantone eine Vereinbarung ab. 
Das BEKJ enthält in den Artikeln 3 bis 17 Bestimmungen zur Trägerschaft der Plattform justitia.swiss und ihrer Funktionsweise:

  • Die öffentlich-rechtliche Körperschaft ist für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss verantwortlich.
  • Die Vereinbarung justitia.swiss tritt in Kraft, wenn mindestens 18 Kantone und der Bund diese genehmigt haben.
  • Die Körperschaft justitia.swiss erlangt die Rechtspersönlichkeit mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung.
  • Die Körperschaft bietet bei Bedarf spezifische zusätzliche Dienstleistungen und technische Mittel für die elektronische Kommunikation in Justizverfahren an.
  • Das BEKJ gibt die Organe der Körperschaft vor und definiert ihre Zusammensetzung und Aufgaben. 
  • Das BEKJ legitimiert den Bundesrat zur abschliessenden Regelung der Finanzierung von Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss.
 

Teilinkraftsetzung des BEKJ

Am 1. Oktober 2025 sind die Bestimmungen über die öffentlich-rechtliche Körperschaft justitia.swiss (Artikel 1 bis 17 BEKJ) sowie ein Teil der Bestimmung über den Datenschutz (Artikel 27 Absatz 1 und 3 bis 6) in Kraft getreten. Mit dem abschliessenden Inkrafttreten des BEKJ ist frühestens per 1. Januar 2027 zu rechnen.

Medienmitteilung des Bundesamts für Justiz 

 

Verordnung zum BEKJ

Der Bund plant, die Verordnung über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz von Februar bis Juni 2026 bei den Kantonen in die Vernehmlassung zu schicken. Diese wird auch das Gebührenmodell definieren.

Planung Vernehmlassungen

 

Vereinbarung justitia.swiss

Die Vereinbarung justitia.swiss wurde an der Frühjahrsversammlung der kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) vom 2. Mai 2025 zur Ratifikation durch die Kantone und den Bund frei gegeben. Die Gründungsversammlung könnte somit ca. ab Mitte 2026 stattfinden, sobald 18 Kantone und der Bund die Vereinbarung ratifiziert haben.

Die Vereinbarung justitia.swiss konkretisiert:

  • die Organe der Körperschaft, ihre Funktionsweise und ihre Aufgaben
    • Versammlung: Sie besteht aus der Vorsteherin/dem Vorsteher des EJPD, zwei Vertreterinnen und Vertretern jedes Kantons, der Partei der Vereinbarung ist sowie der Präsidentin/dem Präsidenten des Bundesgerichts. Sie trifft sich mindestens einmal pro Jahr.
    • Vorstand: Er umfasst sieben Mitglieder, darunter je eine Vertreterin/ein Vertreter des EJPD, des Bundesgerichts sowie der Anwaltschaft sowie vier Vertreter der Kantone und tritt mindestens zweimal pro Jahr zusammen.
    • Geschäftsleitung: Sie erledigt die laufenden Geschäfte.
    • Revisionsstelle
  • die Organisation der Körperschaft
  • ihre Dienstleistungen und den Bezug bzw. Nutzung zusätzlicher Dienstleistungen
  • die Buchführung und Rechnungslegung
  • die Finanzierung:
    • Der Aufbau der Plattform justitia.swiss wird zu 25% vom Bund und zu 75% von den Kantonen getragen.
    • Die Kosten für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform werden durch vom Bundesrat definierten Gebühren gedeckt. 
    • Die Finanzierung von Projekten für zusätzliche Dienstleistungen und Funktionalitäten.
  • den Beitritt, den Austritt, das Inkrafttreten der Vereinbarung sowie die Auflösung der Körperschaft.
 

Vernehmlassungen Beitritt zu justitia.swiss in den Kantonen

Kanton Basel-Landschaft
Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Körperschaft justitia.swiss (18. November 2025)

Vernehmlassungsunterlagen 

 

Von der temporären Projektorganisation zur nachhaltigen Zusammenarbeit

Mit der Gründung von justitia.swiss wird die temporäre Projektorganisation Justitia 4.0 in eine langfristig verlässliche Organisationsstruktur überführt. Sie verantwortet die sichere und zukunftsgerichtete elektronische Kommunikation der Justiz über alle föderalen Ebenen hinweg.

Die Mitgliedschaft bei justitia.swiss bedeutet:

  • Mitspracherecht und Entscheid über den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss,
  • das Angebot zusätzlicher Dienstleistungen und technischer Mittel für die elektronische Kommunikation in Justizverfahren,
  • die Lancierung von Projekten,
  • die Freiheit, sich gegen die Nutzung und somit Finanzierung zusätzlicher Dienstleistungen oder technischer Mittel oder die Teilnahme an einem Projekt zu entscheiden.
 

Aufbau von justitia.swiss

Das Projekt Justitia 4.0 treibt in den nächsten Monaten die Arbeiten zum Aufbau der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voran. Diese wird die Projektorganisation ablösen.