Das Projekt Justitia 4.0 treibt im Auftrag der Justizdirektorinnen und -direktoren sowie der Justizkonferenz die Digitalisierung der Schweizer Justiz voran, indem es Papierakten durch elektronische Akten ersetzt und den Rechtsverkehr über die Plattform justitia.swiss abwickelt. Die eJustizakte-Applikation soll die Verwaltung, Bearbeitung und Übermittlung dieser Akten erleichtern. Das Projektteam unterstützt Justizbehörden sowie Anwältinnen und Anwälte mit Leistungen rund um die Transformation. So sind alle Beteiligten optimal vorbereitet, wenn der elektronische Rechtsverkehr und die digitale Aktenführung obligatorisch sein werden, damit der Weg zum Recht in Zukunft nicht mehr über Papierberge führt.
Der Übergang vom Papier zur Digitalisierung ist eine Herausforderung für die Justizwelt. Aber was bedeutet das konkret vor Ort? Und wie erleben Justizfachleute diesen Wandel? Um dies herauszufinden, haben wir Hanna Veuillet-Kala, Vizepräsidentin des...
Welche Herausforderungen bringt die Arbeit mit der Plattform justitia.swiss speziell für die Anwaltschaft mit sich – und welche Empfehlungen lassen sich aus den Erfahrungen der Pilotierung im Kanton Freiburg ableiten? Antworten darauf gibt Bertrand Morel,...
Der Zürcher Anwaltsverband vertritt knapp 4'000 Anwältinnen und Anwälte im Kanton Zürich. Mit verbandsinternen Bildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen fördert er das fachliche Können und Wissen seiner Mitglieder. Darunter fallen auch Informationen...
Welche Vorteile hat es, wenn Justizbehörden die Anwaltschaft eng in die Pilotierungsphase einbinden? Die Antwort auf diese Frage geben David Berclaz, Leiter des kantonalen Programms e-Justice, sowie Bertrand Morel, Präsident des Freiburger Anwaltsverbands....
Während sich die Justiz im digitalen Wandel befindet, ist die interne Kommunikation zur Begleitung dieses Prozesses entscheidend. Das Projekt Justitia 4.0 hat Guillaume Meier, Direktor des Genfer Zivilgerichts, zu diesem Thema interviewt. Als aktiver...
Durch die elektronische Aktenführung stehen Dokumente für alle jederzeit und damit auch gleichzeitig zur Verfügung. Ob im Büro, im Gerichtssaal, im Verhandlungszimmer oder zu Hause – auf die eJustizakte kann immer zugegriffen werden.
Durch den elektronischen Rechtsverkehr sind alle auf dem gleichen Informationsstand, da Verzögerungen durch den postalischen Austausch wegfallen.
Durch das Wegfallen der Koordination von administrativen und logistischen Tätigkeiten (Organisation von Kopierarbeiten, Aktenbereitstellung und -weitergabe) kann fokussiert an inhaltlichen Themen und der Rechtsfindung gearbeitet werden.
Mit der eJustizakte und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs entfällt das physische Weitergeben an andere Organisationseinheiten und die Bereitstellung für die Akteneinsicht. Die freiwerdenden Kapazitäten können für neue Aufgaben genutzt werden, die der digitale Wandel bedingt.
Das Projekt Justitia 4.0 wird zu 50% durch die KKJPD finanziert und zu 50% durch die Gerichte, wobei das Bundesgericht 50% des Gerichtsanteils übernimmt.
Die Publikation von Urteilen ist nicht eine Aufgabe der Plattform justitia.swiss.
Das Anbringen einer physischen resp. einer qualifizierten elektronischen Signatur wird nicht mehr erforderlich sein. Mit der digitale Identität wird der Absender authentifiziert (siehe auch BEKJ).
Nein. Es werden nur personalisierte Auswertungen über die Plattform justitia.swiss gemacht, welche für das sichere Funktionieren der Plattform benötigt werden.
Die Funktionen sind: