Das Projekt Justitia 4.0

Das Projekt Justitia 4.0 treibt im Auftrag der Justizdirektorinnen und -direktoren sowie der Justizkonferenz die Digitalisierung der Schweizer Justiz voran, indem es Papierakten durch elektronische Akten ersetzt und den Rechtsverkehr über die Plattform justitia.swiss abwickelt. Die eJustizakte-Applikation soll die Verwaltung, Bearbeitung und Übermittlung dieser Akten erleichtern. Das Projektteam unterstützt Justizbehörden sowie Anwältinnen und Anwälte mit Leistungen rund um die Transformation. So sind alle Beteiligten optimal vorbereitet, wenn der elektronische Rechtsverkehr und die digitale Aktenführung obligatorisch sein werden, damit der Weg zum Recht in Zukunft nicht mehr über Papierberge führt.

Pilotblog: Erfahrungsberichte aus den Kantonen

 
Genf
Pilotvorstellung

Genf, ein Jahr danach: Die Zwischenbilanz des Pilotprojekts

Der Übergang vom Papier zur Digitalisierung ist eine Herausforderung für die Justizwelt. Aber was bedeutet das konkret vor Ort? Und wie erleben Justizfachleute diesen Wandel? Um dies herauszufinden, haben wir Hanna Veuillet-Kala, Vizepräsidentin des...

07.10.2025
Freiburg
Anwaltschaft
Pilotvorstellung

Pilotierung in Freiburg: Herausforderungen und Tipps für die Anwaltschaft

Welche Herausforderungen bringt die Arbeit mit der Plattform justitia.swiss speziell für die Anwaltschaft mit sich – und welche Empfehlungen lassen sich aus den Erfahrungen der Pilotierung im Kanton Freiburg ableiten? Antworten darauf gibt Bertrand Morel,...

13.10.2025
Zürich
Anwaltschaft

Enge Begleitung der Zürcher Anwaltschaft auf dem Weg des digitalen Wandels

Der Zürcher Anwaltsverband vertritt knapp 4'000 Anwältinnen und Anwälte im Kanton Zürich. Mit verbandsinternen Bildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen fördert er das fachliche Können und Wissen seiner Mitglieder. Darunter fallen auch Informationen...

17.09.2025
Freiburg
Pilotvorstellung

Pilotierung in Freiburg: Justizbehörden und Anwaltschaft gehen Hand in Hand

Welche Vorteile hat es, wenn Justizbehörden die Anwaltschaft eng in die Pilotierungsphase einbinden? Die Antwort auf diese Frage geben David Berclaz, Leiter des kantonalen Programms e-Justice, sowie Bertrand Morel, Präsident des Freiburger Anwaltsverbands....

16.09.2025
Genf
Kommunikation

Interne Kommunikation im Zentrum der digitalen Justiz: Die Erfahrung des Genfer Zivilgerichts

Während sich die Justiz im digitalen Wandel befindet, ist die interne Kommunikation zur Begleitung dieses Prozesses entscheidend. Das Projekt Justitia 4.0 hat Guillaume Meier, Direktor des Genfer Zivilgerichts, zu diesem Thema interviewt. Als aktiver...

03.07.2025
 
Unterstützung im Change-Prozess Schon bereit für den digitalen Wandel der Justiz? Beratung & Unterstützung anfordern
 
 

Wie Sie von der Digitalisierung der Schweizer Justiz profitieren

 

Orts- und zeitunabhängiges Arbeiten


Durch die elektronische Aktenführung stehen Dokumente für alle jederzeit und damit auch gleichzeitig zur Verfügung. Ob im Büro, im Gerichtssaal, im Verhandlungszimmer oder zu Hause – auf die eJustizakte kann immer zugegriffen werden.

Gleicher Informationsstand für alle


Durch den elektronischen Rechtsverkehr sind alle auf dem gleichen Informationsstand, da Verzögerungen durch den postalischen Austausch wegfallen.

Mehr inhaltliches Arbeiten – weniger Administration


Durch das Wegfallen der Koordination von administrativen und logistischen Tätigkeiten (Organisation von Kopierarbeiten, Aktenbereitstellung und -weitergabe) kann fokussiert an inhaltlichen Themen und der Rechtsfindung gearbeitet werden.

Reduzierter Aufwand – neue Aufgaben


Mit der eJustizakte und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs entfällt das physische Weitergeben an andere Organisationseinheiten und die Bereitstellung für die Akteneinsicht. Die freiwerdenden Kapazitäten können für neue Aufgaben genutzt werden, die der digitale Wandel bedingt.

 

Sind Sie bereit für den digitalen Wandel in der Justiz?

 
 
 

Fragen & Antworten

  • Wer finanziert das Projekt Justitia 4.0?

    Das Projekt Justitia 4.0 wird zu 50% durch die KKJPD finanziert und zu 50% durch die Gerichte, wobei das Bundesgericht 50% des Gerichtsanteils übernimmt.

  • Werden Urteile auf der Plattform justitia.swiss publiziert?

    Die Publikation von Urteilen ist nicht eine Aufgabe der Plattform justitia.swiss.

  • Wie unterschreibe ich meine Eingaben mit Inkrafttreten des BEKJ?

    Das Anbringen einer physischen resp. einer qualifizierten elektronischen Signatur wird nicht mehr erforderlich sein. Mit der digitale Identität wird der Absender authentifiziert (siehe auch BEKJ).

  • Werden auf der Plattform justitia.swiss personalisierte Auswertungen gemacht?

    Nein. Es werden nur personalisierte Auswertungen über die Plattform justitia.swiss gemacht, welche für das sichere Funktionieren der Plattform benötigt werden. 

    Die Funktionen sind:

    • Übermittlung von Dokumenten, Art. 22 BEKJ
    • Verwalten von Gruppen, Art. 24 BEKJ
    • Löschung der Dateien, sobald diese für die Bearbeitung nicht mehr notwendig sind (bspw. Löschung der Daten gemäss Art. 22 Abs. 5 und 6 BEKJ)