Im Hinblick auf den Aufbau und den Betrieb der Plattform justitia.swiss müssen der Bund und mindestens 18 Kantone eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gründen. Um dies zu ermöglichen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 den ersten Teil des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation (BEKJ) auf den 1. Oktober 2025 in Kraft gesetzt.