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15.09.2025
Zürich
Anwaltschaft

Enge Begleitung der Zürcher Anwaltschaft auf dem Weg des digitalen Wandels

Der Zürcher Anwaltsverband vertritt knapp 4'000 Anwältinnen und Anwälte im Kanton Zürich. Mit verbandsinternen Bildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen fördert er das fachliche Können und Wissen seiner Mitglieder. Darunter fallen auch Informationen rund um die Digitalisierung und die Einführung der Plattform justitia.swiss. Wir haben bei Annina Fischer, der Geschäftsführerin nachgefragt, wie der Verband seine Mitglieder auf die bevorstehende Digitalisierung vorbereitet.

Foto: Annina Fischer, Geschäftsführerin des Zürcher Anwaltsverbandes

Der ZAV will seine Mitglieder bestmöglich auf die Einführung der Plattform justitia.swiss vorbereiten. Welche Massnahmen sind bereits durchgeführt bzw. geplant?

Der ZAV informiert seine Mitglieder regelmässig über den Stand der Einführung und die Entwicklung rund um das Thema Digitalisierung. Als Kommunikationskanäle stehen dem ZAV insbesondere das «Info» (Mitglieder-Magazin, welches vierteljährlich als Online- und Printversion erscheint), der Versand von Newslettern, der Memberbereich auf der Webseite wie auch diverse Veranstaltungen (Sommer- und Winterversammlung sowie Anwaltsforen) zur Verfügung. Seit dem Herbst 2024 veranstaltet der ZAV für seine Mitglieder regelmässig Webinare über Mittag, sowohl zu «DigiLex» wie auch zur Plattform justitia.swiss, letzteres in Zusammenarbeit mit dem Team von Justitia 4.0. Weitere Webinare sind für den Herbst 2025 geplant (5. und 13. November 2025). Die Geschäftsstelle steht mit den Mitgliedern bei Fragen rund um die Digitalisierung auch im persönlichen Austausch. Bewährt hat sich insbesondere die Kombination aus dem «Info», Webinaren und persönlichem Austausch, weil Rückfragen so zeitnah geklärt werden können. Zudem tauscht sich der ZAV sehr regelmässig mit seinen Partnern und Partnerinnen im Kanton, aktuell insbesondere der Staatskanzlei des Kantons Zürich, aus. Mit diesem Kommunikationskonzept stellen wir sicher, dass wir unsere Mitglieder regelmässig, zielgruppengerecht und über mehrere Touchpoints erreichen.

Wer plant die Kommunikation und wer setzt sie beim ZAV um?

Die Kommunikation plant der Vorstand gemeinsam mit der Geschäftsführerin des ZAV. Eine Delegation des Vorstands und die Geschäftsführerin sind im regelmässigen Austausch mit den oberen Gerichten und Behörden des Kantons Zürich, unter anderem auch in Bezug auf das Thema Digitalisierung. Die Geschäftsstelle übernimmt die organisatorische und praktische Umsetzung der Webinare, geleitet von Karin Graf (Präsidentin des ZAV), sowie die Erstellung der Inhalte für das «Info» und die Redaktion von Newslettern.

Sie haben verschiedene Online-Seminare mit Justitia 4.0 durchgeführt, bei welchen die Plattform justitia.swiss vorgestellt wurden. Welche Ziele wollten Sie mit diesen Webinaren erreichen?

Das Ziel unserer Webinare ist die bestmögliche Unterstützung unserer Mitglieder mit Blick auf den bevorstehenden Wechsel zum obligatorischen, elektronischen Rechtsverkehr. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen thematisiert und den Mitgliedern Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Plattform justitia.swiss auf einer Trainingsumgebung ausprobiert werden kann. Das Format der Webinare ermöglicht eine unkomplizierte Teilnahme einer grossen Anzahl Mitglieder. Durch die Nutzung der Testplattform können sich die Mitglieder in der Trainingsumgebung individuell vorbereiten. Unsere Erfahrung zeigt, dass das niederschwellige Format die Teilnahme erhöht und konkrete Umsetzungsschritte in den Kanzleien auslöst. Das Echo aus der Mitgliedschaft bestätigt den eingeschlagenen Weg; das Feedback fliesst fortlaufend in die Planung der nächsten Webinare und Unterlagen ein.

Welche Fragen treiben die Zürcher Anwältinnen und Anwälte insbesondere um, wenn es um die Digitalisierung geht?

Die Geschäftsstelle erreichen Fragen der Mitglieder insbesondere in Bezug auf die technischen Herausforderungen und deren Umsetzung in den Anwaltskanzleien, Fragen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, zum Anwaltsgeheimnis sowie zu prozessrechtlichen Themen (u.a. betreffend Fristenlauf, Quittung, Übergangsfristen). Betreffend Verwaltungsverfahren im Kanton Zürich stellen sich zudem Fragen zu den Zustellkanälen der Behörden und Gerichte (Privasphere, IncaMail und zur Plattform justitia.swiss) sowie Fragen zur qualifizierten elektronischen Signatur bei Verwendung der Zustellplattformen Privasphere und IncaMail. Wir spüren bei unseren Mitgliedern weiterhin eine gewisse Verunsicherung aufgrund der zahlreichen noch offenen Fragen, dennoch hoffen wir, diese in den kommenden Monaten klären zu können.

«Die Veranstaltung war sehr klar, informativ und aufschlussreich.»

Feedback

Die Einführung von DigiLex wurde um ein Jahr auf Beginn 2027 verschoben. Hat dies Konsequenzen bezüglich Ihren Kommunikationsanstrengungen?

Die Verschiebung bietet uns die Möglichkeit, unsere Mitglieder noch gezielter vorzubereiten. Der ZAV nutzt die gewonnene Zeit, um seine Mitglieder weiterhin über neue Erkenntnisse und Entwicklungen zu informieren und in regelmässigen Abständen Webinare durchzuführen. Zudem fordert der ZAV von der Staatskanzlei des Kantons Zürich zwecks Planbarkeit weiterhin eine rechtzeitige, verbindliche Kommunikation mit klaren Vorgaben. Zugleich bleiben wir eng mit Staatskanzlei und Gerichten abgestimmt, um unsere Kommunikation bei neuen Vorgaben zeitgerecht anzupassen.

Haben Sie Empfehlungen für die anderen kantonalen Anwaltsverbände?

Der ZAV arbeitet in Bezug auf verschiedene Themen eng mit anderen Kantonalverbänden zusammen. Der ZAV ermöglicht Mitgliedern aus anderen Kantonalverbänden, an den Webinaren des ZAV teilzunehmen und stellt ihnen entsprechende Dokumentationen auf Anfrage zur Verfügung. So werden auch die Präsentationen der Webinare mit den interessierten Anwaltsverbänden geteilt.

Insgesamt verstehen wir die Digitalisierung als laufenden Prozess, den wir proaktiv, praxisnah und im Dialog mit unseren Partnern gestalten.

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