Das Projekt Justitia 4.0 treibt im Auftrag der Justizdirektorinnen und -direktoren sowie der Justizkonferenz die Digitalisierung der Schweizer Justiz voran, indem es Papierakten durch elektronische Akten ersetzt und den Rechtsverkehr über die Plattform justitia.swiss abwickelt. Die eJustizakte-Applikation soll die Verwaltung, Bearbeitung und Übermittlung dieser Akten erleichtern. Das Projektteam unterstützt Justizbehörden sowie Anwältinnen und Anwälte mit Leistungen rund um die Transformation. So sind alle Beteiligten optimal vorbereitet, wenn der elektronische Rechtsverkehr und die digitale Aktenführung obligatorisch sein werden, damit der Weg zum Recht in Zukunft nicht mehr über Papierberge führt.
Die Digitalisierung hält Einzug in die Schweizer Justiz, und mit ihr die Notwendigkeit einer durchdachten internen Kommunikation, welche den Ansatz verfolgt, Technik und menschliche Bedürfnisse zu verbinden. Das Projekt Justitia 4.0 hat sich bei Marilena...
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Warum sollten Justizbehörden frühzeitig in die Digitalisierung ihrer Arbeitsprozesse investieren? Welche Schritte führen zu einer erfolgreichen Pilotierung, und welche Herausforderungen können dabei auftreten? Rémi Fillet ist einer der drei Leiter des...
Wieso lohnt es sich für Justizbehörden, bereits frühzeitig mit der Digitalisierung ihrer Arbeitsprozesse zu starten? Wie können Leitungspersonen ihre Mitarbeitenden optimal in der Transformation begleiten? Und worauf gilt es beim Start und Voranschreiten...
Durch die elektronische Aktenführung stehen Dokumente für alle jederzeit und damit auch gleichzeitig zur Verfügung. Ob im Büro, im Gerichtssaal, im Verhandlungszimmer oder zu Hause – auf die eJustizakte kann immer zugegriffen werden.
Durch den elektronischen Rechtsverkehr sind alle auf dem gleichen Informationsstand, da Verzögerungen durch den postalischen Austausch wegfallen.
Durch das Wegfallen der Koordination von administrativen und logistischen Tätigkeiten (Organisation von Kopierarbeiten, Aktenbereitstellung und -weitergabe) kann fokussiert an inhaltlichen Themen und der Rechtsfindung gearbeitet werden.
Mit der eJustizakte und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs entfällt das physische Weitergeben an andere Organisationseinheiten und die Bereitstellung für die Akteneinsicht. Die freiwerdenden Kapazitäten können für neue Aufgaben genutzt werden, die der digitale Wandel bedingt.
Das Projekt Justitia 4.0 wird zu 50% durch die KKJPD finanziert und zu 50% durch die Gerichte, wobei das Bundesgericht 50% des Gerichtsanteils übernimmt.
Die Publikation von Urteilen ist nicht eine Aufgabe der Plattform justitia.swiss.
Das Anbringen einer physischen resp. einer qualifizierten elektronischen Signatur wird nicht mehr erforderlich sein. Mit der digitale Identität wird der Absender authentifiziert (siehe auch Botschaft zum BEKJ zu Art. 22).
Nein. Es werden nur personalisierte Auswertungen über die Plattform justitia.swiss gemacht, welche für das sichere Funktionieren der Plattform benötigt werden.
Die Funktionen sind: