Die Vereinbarung justitia.swiss ist die Gründungsurkunde der öffentlich-rechtlichen Körperschaft justitia.swiss. Die Körperschaft justitia.swiss verantwortet gemäss dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss. Die Plattform dient dem elektronischen Rechtsverkehr und der Akteneinsicht zwischen (Justiz-)Behörden sowie den professionellen Akteuren der Justiz (z.B. Anwaltschaft) und Privaten. Bei Bedarf bietet die Körperschaft justitia.swiss spezifische zusätzliche Dienstleistungen an. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der Bund und 18 Kantone diese ratifiziert haben. Dies sollte ab 2026 der Fall sein.
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