06.11.2026

Schweizer Justizbehörden sagen Ja zur JAA!

17 Kantone und drei eidgenössische Gerichte werden in Zukunft ihre digitalen Akten in der Justizakte-Applikation (JAA) des Projekts Justitia 4.0 verwalten und bearbeiten. Dies ist ein starkes Zeichen der Schweizer Staatsanwaltschaften und Gerichte, gemeinsam und über Kantonsgrenzen hinweg Produkte zur Arbeit mit digitalen Akten zu entwickeln und zu nutzen.

Das Projekt Justitia 4.0 hat den Auftrag, den Justizbehörden eine Justizakte-Applikation zur Verfügung zu stellen. Mit der österreichischen Lösung einer JAA konnte den Schweizer Justizbehörden eine ausgereifte und breit genutzte Applikation angeboten werden. Inzwischen haben sich 17 Kantone und drei eidgenössische Gerichte entschieden, die auf die Bedürfnisse der Schweizer Justiz angepasste JAA zu übernehmen. Die grosse Mehrheit bevorzugt einen SaaS-Betrieb (Software-as-a-Service), welcher durch das Projekt Justitia 4.0 verantwortet wird. 

Urban Tscharland, Projektleiter JAA zeigt sich sehr erfreut: "Das ist ein grosser Vertrauensbeweis für ein hervorragendes Produkt, das auf die Bedürfnisse der Justiz massgeschneidert ist, aber auch für das Projekt Justitia 4.0 und sein Team, welches für die Einführung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der JAA zuständig ist." 

Aktuell sind zahlreiche Pilotierungen der JAA am Laufen, unter anderem am Bundesverwaltungsgericht, an einem Genfer Zivilgericht, sowie bei der Staatsanwaltschaft und am Steuer- und Enteignungsgericht des Kantons Basel-Landschaft. Die Piloten liefern wichtige Erkenntnisse zur kontinuierlichen Verbesserung der Applikation und zum Schulungsbedarf der nutzenden Behörden. Der Rollout der JAA ist ab dem Jahr 2028 geplant. 

Das Ziel ist, dass die Justizakte-Applikation von der künftigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft justitia.swiss betrieben und weiterentwickelt wird. Dafür braucht es einen Beschluss der Versammlung. Die Körperschaft justitia.swiss ist auch für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss verantwortlich, welche für den elektronischen Rechtsverkehr und die Akteneinsicht gemäss dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz genutzt werden kann. 

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