24.09.2024

Optionen für die Pilotierung und die Einführung der JAA

Neue Optionen für die Pilotierung und Einführung der JAA

Stand der Arbeiten und Kontext

Seit einigen Monaten ist das JAA-Team daran, die von der österreichischen Justiz übernommene Justizakte-Applikation (JAA) an die Bedürfnisse der Schweizer Justiz anzupassen. Gleichzeitig haben sich im Markt der Fachapplikationen einige Veränderungen ergeben, die bei den Justizbehörden viele Fragen aufwerfen und unter Umständen zu einer agilen Anpassung des Vorgehens bezüglich des anstehenden digitalen Wandels führen. In vielen Fällen könnten sich zeitliche Verschiebungen ergeben, da die Situation mit der Fachapplikation nochmals evaluiert werden muss, allenfalls wird die Fachapplikation (FA) sogar neu ausgeschrieben.

Daher wird das Projekt Justitia zwei mögliche Anbindungsvarianten der JAA zur Verfügung stellen:

  • Anbindung Fachapplikation (FA) – JAA über eine Schnittstelle (API): Dies ist weiterhin die zu bevorzugende Variante. Diese JAA-Schnittstelle wird aktuell detailliert beschrieben und soll sich als Standard einer Anbindung an die JAA etablieren. Die Dokumentation ist so konzipiert, dass diese auch bei einer WTO-Ausschreibung einer FA in die Ausschreibungsunterlagen übernommen werden kann. Das Projekt Justitia 4.0 wird im Oktober 2024 allen interessierten Fachapplikationsherstellern sowie den Justizbehörden die erforderlichen Informationen für eine JAA-Integration zu ihren Fachapplikationen zur Verfügung stellen. Das Projekt Justitia 4.0 wird die entwickelten Schnittstellen unter anderem auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben formell prüfen und eine entsprechende Zertifizierung der Integrationen durch die Fachapplikationshersteller ausstellen.
     
  • JAA mit einer Anbindung einzig an die Plattform justitia.swiss als mögliche Übergangslösung (Stand-alone Option): Diese Variante soll den Justizbehörden, die den digitalen Wandel unabhängig von einem Wechsel der FA durchführen möchten (z.B. wegen des Ablaufs der Übergangsfrist BEKJ), eine Einführung der digitalen Akte und eine integrierte Kommunikation mit der Plattform justitia.swiss erlauben. Die JAA soll bei dieser Variante als "Stand-alone-Lösung" mit Integration in die Plattform justitia.swiss zur Verfügung gestellt werden.


Vorteile der angepassten Vorgehensweise

Mit den neu definierten Standards und der Dokumentation der JAA-Integration wird es allen Anbietern von Fachanwendungen jederzeit möglich sein, eine Anbindung an die JAA zu entwickeln. Das Projekt Justitia 4.0 kann sich durch das angepasste Vorgehen auf die Zusammenarbeit mit den pilotierenden Justizbehörden konzentrieren.

Die vom Projekt Justitia 4.0 konzipierte "Stand-alone- JAA" wird die Eingabe von Informationen zu einer Justizakte erlauben. Es wird somit eine nur minimale doppelte Erfassung in der FA und in der JAA von Grundinformationen (Metadaten) zu einem Fall erfolgen. Dieser minimale Mehraufwand ermöglicht den Justizbehörden, die JAA unabhängig vom aktuellen Stand ihrer Fachapplikation nutzen zu können. Ob die Justizbehörden ihre Fachapplikation in einem Ausschreibungsverfahren neu offerieren lassen, die bestehende Version weiter nutzen oder auf eine Weiterentwicklung ihrer Fachapplikation warten – die JAA kann unabhängig davon pilotiert oder eingeführt werden. Die Integration der Plattform justitia.swiss wird ab Mitte 2025 zur Verfügung stehen, was den Justizbehörden weitere Möglichkeiten bietet wird, die Digitalisierung voranzutreiben.

Fragen an das Projektteam sind via info@justitia.swiss zu richten.

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