Diese Verordnung präzisiert die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation (BEKJ), das die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Kommunikation in Justiz- und Verwaltungsverfahren schafft.
Das BEKJ sieht insbesondere den Aufbau einer zentralen Kommunikationsplattform vor, über die künftig der Austausch von Dokumenten in Verfahren des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts erfolgen soll.
Bund und mindestens 18 Kantone müssen zudem eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gründen, die für den Aufbau und den Betrieb dieser Plattform verantwortlich ist. Die entsprechenden Arbeiten sind derzeit im Gang.