Die Digitalisierung stellt eine zentrale Herausforderung für die Schweizer Justiz dar. Justitia 4.0 wurde als Leuchtturmprojekt geschaffen, um diese Herausforderung koordiniert und wirkungsvoll zu adressieren. Für die erfolgreiche Umsetzung dieses Projekts, ist das engagierte und kontinuierlich abgestimmte Zusammenwirken zahlreicher Akteure erforderlich: der kantonalen und eidgenössischen Justizbehörden (Gerichte und Staatsanwaltschaften), der Bundesbehörden, der Anwaltschaft, der Hersteller von Fachapplikationen, der Kantonsregierungen und Parlamente sowie von Justitia 4.0 als zentralem Projekt.
Im Mittelpunkt der Digitalisierung steht die Plattform justitia.swiss für den elektronischen Rechtsverkehr und die digitale Akteneinsicht. Im Berichtsjahr haben zahlreiche Justizbehörden sowie Anwältinnen und Anwälte die Plattform pilotiert. Die Rückmeldungen waren sehr positiv. Gleichzeitig wurden fachliche, technische und konzeptionelle Weiterentwicklungen umgesetzt. Der Fokus lag dabei auf der Erfüllung der Vorgaben des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ). Sicherheit ist und bleibt das Fundament der Plattform. Ein erfolgreich durchgeführtes Bug-Bounty-Programm sowie ergänzende Sicherheitstests lieferten wertvolle und konkret umsetzbare Erkenntnisse. Gleichzeitig wurden Last- und Performance-Tests durchgeführt und Prozesse etabliert, um die zunehmende Nutzung der Plattform bewältigen zu können.
Mit dem erfolgreichen Start der ersten Pilotierungen der Justizakte-Applikation (JAA) wurde ein bedeutender Meilenstein erreicht. Die ersten Rückmeldungen der Genfer Justiz und des Bundesverwaltungsgerichts sind sehr positiv. Die JAA bietet nützliche Funktionen für die Analyse und Prüfung von Akten, für die Vorbereitung von Verhandlungen, für das Abfassen von Gerichtsentscheiden oder die Zusammenarbeit. Sie ersetzt nicht nur die Papierakte, sondern erleichtert es den juristischen Mitarbeitenden auch, ihre Aufgaben zu erfüllen. Im Berichtsjahr wurden zudem Penetrationstests durchgeführt, um die Sicherheit der Applikation in der Entwicklungsphase zu überprüfen. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden systematisch ausgewertet und fliessen in die Risikobetrachtung der JAA ein. Basierend auf diesen wurden geeignete Massnahmen definiert, priorisiert und im weiteren Projektverlauf umgesetzt.
Der entscheidende Erfolgsfaktor der Digitalisierung der Justiz sind die Menschen. Die Justizbehörden stehen in der Verantwortung, ihre juristischen und administrativen Mitarbeitenden frühzeitig einzubeziehen, sie während des digitalen Wandels eng zu begleiten und sie bei der Einführung neuer Arbeitsinstrumente gezielt zu unterstützen. Justitia 4.0 leistet hierzu einen zentralen Beitrag, indem es ein breites Angebot an Workshops, Schulungen, Merkblättern und persönlichem Austausch bereitstellt.
Der Blick geht auch in die Zukunft und den Aufbau der öffentlich-rechtlichen Körperschaft justitia.swiss, der Nachfolgeorganisation des Projekts Justitia 4.0. Die Vereinbarung justitia.swiss, die Gründungsurkunde, wurde den Kantonen zur Ratifizierung zugestellt. Sobald 18 Kantone und der Bund diese ratifiziert haben, kann die Vereinbarung in Kraft treten.