In den letzten Monaten fanden intensive Diskussionen zwischen dem Projekt Justitia 4.0 und Vertretern des Bundesamts für Justiz (BJ) über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt der Inkraftsetzung des BEKJ statt. Das Projekt Justitia 4.0 begrüsst es sehr, dass die Inbetriebnahme der Plattform justitia.swiss und der Plattform für Verwaltungsverfahren des Bundes unabhängig voneinander erfolgen kann. Das Projekt Justitia 4.0 arbeitet intensiv an seinen Beiträgen, damit das BEKJ per 1.1.2027 in Kraft treten kann.
Folgende Voraussetzungen müssen gemäss BJ für die Inbetriebnahme der Plattform justitia.swiss erfüllt sein:
Gründung der Körperschaft justitia.swiss (Bund und mindestens achtzehn Kantone),
Bewilligung und Inbetriebnahme der Plattform justitia.swiss,
Erreichbarkeit sämtlicher vom BEKJ erfassten Gerichte des Bundes und der Kantone auf der Plattform justitia.swiss (d.h. Vorhandensein einer Adresse im Adressverzeichnis der Plattform),
Verabschiedung der Ausführungsbestimmungen zum BEKJ.
Unter nachfolgenden Links finden Sie die Mitteilung des Bundesamts für Justiz und die Aktennotiz zur rechtlichen Zulässigkeit einer gestaffelten Inkraftsetzung des BEKJ bzw. einer gestaffelten Anwendbarkeitserklärung für die Gerichte und die Verwaltungsbehörden des Bundes.