25.09.2020

Schutz der Projektbeteiligten vor dem Coronavirus

Den Verantwortlichen des Projektes Justitia 4.0 ist es ein grosses Anliegen, dass alle Personen während ihrer Tätigkeit für das Projekt vor dem Corona-Virus geschützt werden und gesund bleiben.

Im HIS-Programm und den HIS-Projekten, zu denen auch das Projekt Justitia 4.0 gehört, arbeiten neben den kleineren oder grösseren Projektteams Fachpersonen aller Justizbehörden (Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter, Vertreterinnen und Vertreter des Justizvollzugs, weitere Fach- und IT-Personen), Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaft und viele weitere Personen in zahlreichen Fach- und Arbeitsgruppen mit. Verschiedene externe Dienstleister und Industrievertreter bringen ihr Fachwissen ein. An zahlreichen Sitzungen und Besprechungen tauscht man sich in grösseren oder kleineren Gruppen aus, um die zahlreichen Vorhaben voranzubringen.

Den Verantwortlichen ist es ein grosses Anliegen, dass alle Personen während ihrer Tätigkeit für unsere Vorhaben vor dem Corona-Virus geschützt werden und gesund bleiben. Die Abstands- und Hygienevorschriften des BAG sowie die kantonalen Regelungen an den jeweiligen Sitzungsstandorten werden konsequent umgesetzt. Sollte das vorgeschriebene Einhalten des Abstandes von 1.5m nicht möglich sein, werden Masken getragen. Allen steht die Möglichkeit offen, sich via Videokonferenz an Sitzungen und Besprechungen zuzuschalten und sich einzubringen.

Die HIS-Programm-Leitung sowie die Projektverantwortlichen sind erfreut, dass sich alle Projektbeteiligten schnell und problemlos an die coronabedingten neuen Gegebenheiten angepasst haben und dass die Arbeiten dank des grossen Engagements aller wie geplant vorangetrieben werden können.

Die Verantwortlichen beurteilen die Corona-Situation laufend neu und werden die Schutzmassnahmen je nach dem weiteren Verlauf der Pandemie anpassen.

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