Der Pilot zur JAA läuft derzeit in drei Kammern des Genfer Zivilgerichts, insgesamt sind 20 Personen beteiligt. «Das Ziel des Pilotprojekts ist es, sicherzustellen, dass die JAA in einer realen Produktionsumgebung im kleinen Massstab funktioniert. Wenn die Ergebnisse zufriedenstellend ausfallen, werden wir die Einführung auf alle Gerichtsbarkeiten der Judikative ausweiten», erklärt Pietro Ferrario, Projektmanager. Gemäss dem Programmleiter Vivien Letonnellier kommen der laufenden JAA-Pilotierung die Erfahrungen aus der Plattform-Pilotierung zugute; gleichzeitig weist er aber auch auf grosse Unterschiede hin: «Mit der JAA, der elektronischen Gerichtsakte, berühren wir das Herz der gerichtlichen Tätigkeit. Die betroffene Zielgruppe ist eine ganz andere. Bei der Plattform-Pilotierung hatten wir mit Anwältinnen und Anwälten, Prozessbeteiligten und Mitgliedern der Justiz zu tun, bei der JAA-Pilotierung sind es ausschliesslich Mitglieder der Justiz.»
«Das Ziel des Pilotprojekts ist es, sicherzustellen, dass die JAA in einer realen Produktionsumgebung im kleinen Massstab funktioniert. Wenn die Ergebnisse positiv ausfallen, werden wir die Einführung auf alle Gerichtsbarkeiten der Judikative ausweiten.»
Schon vor dem Start der Pilotierung wurden die Funktionen der JAA gemäss Ferrario mit grossem Interesse erwartet. Dies betraf vor allem mit der Applikation verbundene Optimierungen in drei Bereichen: die vereinfachte Suche nach Informationen innerhalb der Akten, die Möglichkeit zur Erstellung individueller Ansichten für Dokumente sowie die Kommentarfunktion. Auch technisch bringt die Pilotierung klare Vorteile. Der Kanton Genf setzt auf ein lokales Hosting, um Datenhoheit und Sicherheit eigenverantwortlich zu gewährleisten. Wie Letonnellier erklärt, wurde diese Entscheidung aus mehreren Gründen getroffen: «In Bezug auf die Daten-Governance wollten wir die Zuständigkeit für die Datenverarbeitung innerhalb der Justizbehörden behalten und damit eine gewisse Unabhängigkeit wahren. Aus technischer Sicht erleichtert diese Lösung die Integration zwischen der JAA und der Fachanwendung sowie mit dem gesamten Informationssystem des Kantons Genf.» Die Nutzung der On-Premise-Lösung sei jedoch mit einer höheren technischen Komplexität verbunden und erfordere daher mehr Zeit und spezifisches Fachwissen. Die vom Projekt Justitia 4.0 auch als Software as a Service (SaaS) angebotene JAA hat diesbezüglich einige Vorteile. So werden durch die Auslagerung des Betriebs alle Arbeiten im Zusammenhang mit der regelmässigen Wartung und der Sicherheit der Applikation übernommen, wodurch weniger eigene Personal-Ressourcen nötig sind und die Betriebskosten auf Dauer gesenkt werden können.
Damit der Übergang zur Arbeit mit der JAA gelingt, wurden alle Teilnehmenden intensiv vorbereitet. «Während der Entwicklungsphase haben wir mehrere Demonstrationen für unsere Nutzerinnen und Nutzer umgesetzt. Vor dem Start haben wir Schulungen durchgeführt, die auf die Bedürfnisse der Nutzenden zugeschnitten wurden. Einerseits Schulungen für Richterinnen, Richter, Juristinnen und Juristen, andererseits umfassendere Schulungen für Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber», berichtet Ferrario. Als Ergänzung zu den Schulungen seien Gebrauchsanleitungen abgegeben sowie ein detailliertes Support-Konzept geschaffen worden. Gemäss Letonnellier profitierte man dabei stark von den Erfahrungen, die im Vorfeld im Zusammenhang mit der Pilotierung der Plattform justitia.swiss gesammelt wurden.
Die Pilotierung in Genf basiert auf einem agilen Projektansatz und ist Teil einer übergeordneten Digitalstrategie. Neben den bereits laufenden zwei Pilotprojekten wird im kommenden Januar ein weiteres zur Massendigitalisierung von Dokumenten starten. Wie Vivien Letonnellier ausführt, besteht das Ziel darin, die drei Bereiche schrittweise zusammenzuführen, um eine integrierte Gesamtlösung zu entwickeln. Pietro Ferrario erklärt dazu, dass die komplette Lösung bereitgestellt werden soll, bevor die gesetzlichen Fristen des BEKJ in Kraft treten – danach ist der flächendeckende Rollout vorgesehen.
«Mit der JAA, der elektronischen Gerichtsakte, berühren wir das Herz der gerichtlichen Tätigkeit. Die betroffene Zielgruppe ist eine ganz andere. Bei der Plattform-Pilotierung hatten wir mit Anwältinnen und Anwälten, Prozessbeteiligten und Mitgliedern der Justiz zu tun, bei der JAA-Pilotierung sind es ausschliesslich Mitglieder der Justiz.»
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