15.02.2023

Gesetzesentwurf und Botschaft zum BEKJ zuhanden des Parlaments verabschiedet

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2023 den Gesetzesentwurf und die Botschaft zum BEKJ zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Bundeshaus

Der Bundesrat hat heute, 15. Februar 2023 den Gesetzesentwurf und die Botschaft zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet und somit dem Parlament übergeben. Das BEKJ bildet die rechtliche Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht via die sichere Plattform "Justitia.Swiss" sowie zur Gründung der öffentlich-rechtliche Körperschaft, welche diese Plattform betreiben und weiterentwickeln wird. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg der Digitalisierung der Schweizer Justiz. 

Zurzeit wird eine Grundversion der Plattform "Justitia.Swiss" für den Pilotbetrieb aufgebaut, welche aufgrund der Beschlüsse des Parlamentes, der Nutzerfeedbacks aus den Tests sowie des technischen Fortschritts laufend angepasst wird. Der Vollbetrieb wird mit Inkrafttreten des BEKJ gestartet.

 

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