17.04.2024

Erklärung zum Übereinkommen zur JAA mit Österreich unterzeichnet

Yves Donzallaz, Präsident des Bundesgerichts und Vorsitzender der Eidgenössischen Justizkonferenz sowie Alma Zadić, Bundesministerin für Justiz haben am 16. April 2024 anlässlich einer offiziellen Zeremonie in Wien eine gemeinsame Erklärung zum "Übereinkommen über eine Kooperation zur gemeinsamen Weiterentwicklung und Nutzung des digitalen Justizarbeitsplatzes" unterzeichnet.

Das Projekt Justitia 4.0 wird den Code des österreichischen digitalen Justizarbeitsplatzes übernehmen und an die Bedürfnisse der Schweizer Justizbehörden anpassen. Gemeinsam werden ein Schweizer und ein österreichisches Entwicklerteam die Lösung weiterentwickeln.

Im Frühsommer 2023 entschieden die Leitungsgremien des Projekts Justitia 4.0, den digitalen Justizarbeitsplatz aus Österreich als eJustizakte-Applikation (JAA) für die Schweizer Justizbehörden zu übernehmen: ein Produkt, das in der österreichischen Justiz seit Jahren erfolgreich im Einsatz steht für die Schweizer Justiz. Die JAA dient der revisionssicheren Verwaltung der digitalen Akten, der Bearbeitung von PDF-Dokumenten und Aktenstücken sowie dem Aufgabenmanagement.

Im "Übereinkommen über eine Kooperation zur gemeinsamen Weiterentwicklung und Nutzung des digitalen Justizarbeitsplatzes" werden die Nutzung und die gemeinsame Weiterentwicklung geregelt. Die Schweizer Justizbehörden erhalten das Recht zur Nutzung der JAA durch Justizbehörden, sie können die Systeme anpassen und erweitern.

Im Interesse von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sollen Synergien genutzt werden insbesondere bei funktionalen Erweiterungen sowie technischen Verbesserungen. Gleichzeitig sollen länderspezifische Weiterentwicklungen möglich bleiben. In diesem Sinn wird es je ein Entwicklungsteam in der Schweiz wie in Österreich geben. In einem ersten Schritt findet in den nächsten Monaten der Know-how-Transfer statt sowie erste Anpassungen des Codes an die Bedürfnisse der Schweizer Justiz, wobei der Fokus auf der Mehrsprachigkeit liegt.

In einer offiziellen Zeremonie setzten am 16. April 2024 der Präsident des Bundesgerichts, Yves Donzallaz, auch als Vorsitzender der Eidgenössischen Justizkonferenz sowie die Bundesministerin für Justiz, Alma Zadić, ihre Unterschriften unter das Dokument. Yves Donzallaz freut sich über die künftige Zusammenarbeit: "Die vielfältige und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Schweiz hat Tradition. Mit unserem Zusammenwirken können wir grenzübergreifend einen wichtigen Beitrag zur Effizienz- und Qualitätssteigerung unserer jeweiligen Justizapparate leisten."

Die österreichische Justizministerin Alma Zadić meint zur künftigen Zusammenarbeit: „Es freut mich ungemein, dass der digitale Justizarbeitsplatz nach österreichischem Vorbild nun auch in unserem Nachbarland Schule macht und die Schweiz sich entschlossen hat, diese Innovation in ihr eigenes System zu übernehmen! Konkret wird die österreichische IT-Lösung zukünftig unabhängig in der Schweiz betrieben, aber in enger partnerschaftlicher Abstimmung gemeinsam weiterentwickelt werden. So stellen wir sicher, dass wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Sachen Digitalisierung weiter ausbauen und vorantreiben."

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