Die fünfzehn Präsidentinnen, Präsidenten, Direktorinnen und Direktoren der Gerichte sowie die Vertreter der Staatsanwaltschaft gingen mit guter Laune und einer Prise Vorsicht an diesen "Change Kompass" heran. Ihr aktives Einbringen zeigte ihr echtes Interesse an den Fragen im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel der Justiz und insbesondere am kantonalen Projekt eJustizakte. Sie nutzten die Gelegenheit, sich auszutauschen und ihre Bedenken hinsichtlich der Einführung der digitalen Gerichtsakte mitzuteilen und gleichzeitig die Chancen und Herausforderungen herauszuschälen, die sich daraus für die tägliche Arbeit der Richterinnen und Richter sowie des gesamten Personals ergeben.
Der wichtigste Aspekt, der besprochen wurde, war die Einführung der digitalen Gerichtsakte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten die potenziellen Herausforderungen, die mit dieser Umstellung verbunden sind, darunter die Datensicherheit, die Zugänglichkeit von Informationen über das kantonale Projekt eDossier judiciaire sowie die Weiterbildung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie dem Justizpersonal.
Auch wenn sich durch den Übergang zur digitalen Gerichtsakte eine Harmonisierung der Prozesse anbietet und für die Mehrheit der Anwesenden eine positive Entwicklung ist, wiesen einige jedoch auf die unterschiedlichen Praktiken der Gerichte und der Rechtsuchenden hin, ebenso wie auf die Tatsache, dass die spezifischen Bedürfnisse von Richterinnen und Richtern berücksichtigt werden müssten.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern hervorgehoben wurde, war der Bedarf an noch konkreteren Informationen. Obwohl sich die Verantwortlichen durch das kantonale Projektteam eJustiz-Akte und das Generalsekretariat gut informiert fühlten, stellten einige fest, dass der Informationsstand innerhalb der Gerichte dennoch heterogen sei. So halten sie es für wesentlich, konkrete Angaben zu den nächsten Schritten zu machen und zu zeigen, welche Arbeitsinstrumente verwendet und wie diese ihre Arbeitsweise verändern werden. Sie möchten sehen, wie ihr Arbeitsplatz in Zukunft aussehen wird und wie sie die digitalen Geräte in den Gerichtssälen nutzen werden, sobald Prototypen getestet wurden und zur Verfügung gestellt werden können.
Auch das Wohlbefinden und die Gesundheit am Arbeitsplatz sind den Verantwortlichen der Gerichte wichtige Anliegen. Welche Folgen wird die Umstellung auf hundertprozentig digitale Arbeit haben? Wie können mögliche unerwünschte Auswirkungen reduziert werden? Diese Fragen sind noch offen und werden analysiert.
All diese Überlegungen führten dazu, dass potenzielle Massnahmen identifiziert wurden, die kurz- und mittelfristig innerhalb der Justizleitung und der Gerichte selbst ergriffen werden müssen.
Patrick Becker, Generalsekretär der Justizleitung, der an der Auswertung der Gruppenreflexionen teilnahm, hält insbesondere zwei Elemente fest, die während des Workshops angesprochen wurden: "Das erste betrifft das von den Teilnehmern geäusserte Bedürfnis, über konkrete und praktische Informationen zur laufenden Reform zu verfügen, damit jeder und jede sich besser damit auseinandersetzen kann; das zweite steht im Zusammenhang mit dem Team, das zu einem geeigneten Zeitpunkt in jedem Gericht etabliert werden muss. Dies bedingt, dass einige Schlüsselpersonen von ihren normalen Aufgaben befreit werden müssen, damit sie Zeit haben, den Wandel bei ihren Kolleginnen und Kollegen zu begleiten. Der Austausch war konstruktiv und interessant und wird zu weiteren Überlegungen führen."
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