14.01.2022

Bundesverwaltungsgericht tritt nicht auf Beschwerde der Digitalen Gesellschaft ein

Da die zwei Beschwerdeführenden kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung bzw. der Abänderung der Ausschreibung nachweisen konnten, sind sie nach Ansicht des BVGer nicht legitimiert, Beschwerde zu führen.

Das Projekt Justitia 4.0 hat am 21. Juli 2021 die Ausschreibung der Plattform «Justitia.Swiss» auf simap publiziert (Justitia 4.0 lanciert die Ausschreibung der Plattform «Justitia.Swiss»). Gegen diese Ausschreibung erhob die Digitale Gesellschaft zusammen mit einer IT-Firma Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Mit einer Zwischenverfügung vom 31. August 2021 wies das BVGer die aufschiebende Wirkung ab (Beschaffung Plattform «Justitia.Swiss» nimmt erste Hürde).

Mit seinem Urteil (B-3595/2021) vom 3. Januar 2022 hat das BVGer nun entschieden, gar nicht auf die Beschwerde einzutreten. Da die zwei Beschwerdeführenden kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung bzw. der Abänderung der Ausschreibung nachweisen konnten, sind sie nach Ansicht des BVGer nicht legitimiert, Beschwerde zu führen. Dazu müsste ein enger, unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Vereinszweck der Digitalen Gesellschaft und der angefochtenen Verfügung bestehen. Gemäss Statuten bezweckt der Verein jedoch nicht den Schutz der Interessen von potentiellen Anbietern in der vorliegenden Ausschreibung. Auch sei nicht ersichtlich, inwiefern eine grosse Anzahl seiner Mitglieder durch die Ausschreibung betroffen sein soll. Die IT-Firma wiederum konnte dem Gericht nicht glaubhaft darlegen, dass es sich bei ihr um eine potenzielle Erbringerin der ausgeschriebenen Leistungen handelt. Die Beschwerdeführenden können das Urteil beim Bundesgericht anfechten.

Das Projekt Justitia 4.0 nimmt vom Entscheid des BVGer erfreut Kenntnis. Die Ausschreibung der Plattform «Justitia.Swiss» wird wie geplant fortgeführt, wobei die zweite Phase (Angebotseingabe der in der ersten Phase selektierten Anbietern) in den nächsten Wochen gestartet wird. In einem ersten Schritt wird eine adaptierbare Grundversion der Plattform gebaut, welche aufgrund der Nutzerfeedbacks aus den Tests oder gemäss den Entscheiden des Parlamentes bezüglich des Bundesgesetzes über die Plattform (BEKJ) angepasst werden kann.

Medienmitteilung und Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hier.

Mehr zur Plattform „Justitia.Swiss“ finden Sie hier.

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