Bedarfsabklärung für massgeschneiderte Unterstützung der Justizbehörden

 

Mit der Umsetzung von Justitia 4.0 wird sich die Arbeit der Schweizer Justiz in den kommenden Jahren deutlich verändern. Während einige Justizbehörden bereits heute auf digitale Hilfsmittel setzen, arbeiten andere weiterhin praktisch ausschliesslich mit Papierakten. Um sie alle ihren Bedürfnissen entsprechend bestmöglich im digitalen Wandel zu begleiten, bietet das Projektteam Justitia 4.0 eine Bedarfserklärung im Rahmen der Change Begleitung an. 

Wo stehen Sie im Change Prozess? Verfügen Sie in Ihrer Behörde bereits über einen Ambassadoren als Bindeglied zum Projekt Justitia 4.0? Und wie planen Sie die Umstellung auf die Arbeit mit der Plattform «Justitia.Swiss »? Bei der Bedarfsabklärung durch das Projektteam werden diese und weitere Fragen für die Standortbestimmung der Justizbehörden gestellt. Im Rahmen dessen besucht das Projektteam die Behörde vor Ort, um bei einem rund zweistündigen Austausch die wichtigsten Antworten zu finden und das weitere Vorgehen zu klären. 

 

Bedarfsgerechte Instrumente für den Change-Prozess

Für die Umstellung hin zur Arbeit mit der Plattform «Justitia.Swiss » verfügt das Team des Projekts Justitia 4.0 über verschiedene Möglichkeiten, um Justizbehörden aktiv zu unterstützen. Durch die Bedarfsabklärung ist es möglich, diese massgeschneidert anzubieten und weitere Workshops wie den Change-Kompass oder Fit for Change (ab Herbst bei Justitia 4.0 buchbar) anzuregen. Auch ein Austausch mit Experten des Justitia-4.0-Teams oder mit Justizbehörden, welche vor ähnlichen Herausforderungen standen, können im Anschluss an die Bedarfsabklärung wichtige Inputs zum individuell optimalen weiteren Vorgehen geben. 

 

Zu welchem Zeitpunkt ist eine Bedarfsabklärung sinnvoll?

Die Umstellung der Systeme und Arbeitsformen auf die Kommunikationsplattform «Justita.Swiss» und die eJustizakte-Applikation wird erwartungsgemäss einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Projektteam von Justitia 4.0 geht davon aus, dass von der Vorbereitung der Umsetzung bis zur Einführung rund zwei Jahre benötigt werden. Um im Hinblick auf das erwartete Obligatorium der elektronischen Kommunikation über die Plattform ab 2027 fristgerecht starten zu können, wird deswegen eine frühzeitige Bedarfsabklärung empfohlen. 

 
 

Brauchen Sie weitere Informationen zur Bedarfsabklärung oder eine solche in Anspruch nehmen ? Dann melden Sie sich bei uns.

Balawijitha Waeber

Projektleiterin Transformation

Jézael Fritsche

Fachexpertin Kommunikation & Transformation

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