Ziele der Pilotierungen
In der Pilotphase will das Projektteam die folgenden Ziele erreichen:
Die rechtliche Grundlage für den Pilotbetrieb bildet die Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (s. insbesondere Art. 13 a VeÜ-ZSSV), da das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) noch nicht in Kraft ist. Dies bedeutet auch, dass Dokumente weiterhin elektronisch signiert werden müssen.
Erster Pilot mit der Staatsanwaltschaft Fribourg
Der öffentliche Verkehr Fribourg (Transports public fribourgeois/TPF) wird künftig ihre Strafanzeigen aufgrund der Benutzung ihrer Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket (Schwarzfahren) über die Plattform "Justitia.Swiss" der Staatsanwaltschaft zustellen. Aktuell wird dies per Post oder Email gemacht. HIS/sicap hat für den medienbruchfreien und sicheren Datenaustausch einen neuen Standard geschaffen.
Mehr dazu erfahren Sie hier:
Fabien Gasser, Generalstaatsanwalt des Kantons Freiburg und treibende Kraft hinter dem Piloten freut sich: "Dank der digitalen Übermittlung der rund 3000 Strafanzeigen pro Jahr müssen wir die Daten nicht mehr manuell in unseren Systemen erfassen. Sie werden direkt eingelesen und implementiert und können anschliessend von unseren Mitarbeitenden weiterverarbeitet werden. Das spart viel Zeit.
Die Zusammenarbeit zwischen unserem Kompetenzzentrum für Digitalisierung, dem HIS- Projektleiter und den Mitarbeitenden von Justitia 4.0 im Vorfeld war ausgezeichnet und die Unterstützung sehr geschätzt. Gemeinsam können wir einen grossen Schritt in die digitale Zukunft der Schweizer Justiz machen."
Patrick Münch, Projektleiter Plattform äussert sich zu den Zielen der Pilotphase.